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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Gemeindetag: Flüchtlingskrise – Freistaat Bayern und Gemeinden Hand in Hand auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum für anerkannte Asylbewerber

20. April 2017 by Klaus Kohnen

Flüchtlinge, die ein dauerhaftes Bleiberecht zuerkannt bekommen haben, müssen nach geltendem Recht die staatlichen Unterkünfte verlassen und sich auf dem Wohnungsmarkt selbst eine Wohnung suchen. Dies gelingt ihnen aber nur sehr selten. Von den derzeit etwa 125.000 Flüchtlingen, die in bayerischen Asylunterkünften untergebracht sind, müssten etwa 30.000 die Unterkunft verlassen, bis Ende des Jahres werden es etwa 70.000 sein. Hinzu kommen noch die Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs ins Land kommen werden.

Der Freistaat Bayern und die Gemeinden, Märkte und Städte bemühen sich nach Kräften, den anerkannten Asylbewerbern bei der Wohnungssuche zu helfen. So suchen etwa auf Gemeinde- und Landkreisebene sog. Wohnungslotsen gezielt nach leerstehendem Wohnraum oder schaffen Wohnungsbörsen im Internet. In vielen Fällen konnten Flüchtlinge erfolgreich Wohnungen anmieten und ihre Familien unterbringen.

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Allerdings wird sich die Situation dramatisch ändern, wenn Familiennachzug im großen Stil erfolgen sollte, sich der Flüchtlingszustrom nach Deutschland wieder erhöhen oder das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei in Frage gestellt würde.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Dann kommen die Gemeinden und Städte an das Ende ihrer Möglichkeiten. Der Wohnungsmarkt ist wie leergefegt, bebaubare Flächen in den Kommunen kaum noch vorhanden und die Mieten nicht mehr bezahlbar. Sollten alle Dämme brechen, so müssten möglicherweise drastische Maßnahmen, wie beispielsweise Containersiedlungen im Außenbereich, von Gemeinden und Städten ergriffen werden. Das will niemand – aber vielleicht geht es dann nicht mehr anders.“

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Brandl wies darauf hin, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die kommunalen Anstrengungen zu Gunsten der Flüchtlinge in dem Maße schwinden wird, indem hohe Mieten seitens des Staates oder der Gemeinden für diese gezahlt würden. Auch deutsche Familien suchen Wohnraum. Außerdem komme die kommunale Infrastruktur, wie Kinderkrippen, Kindergärten oder Grundschulklassen nicht in dem Tempo mit, wie der Bedarf für Familien anerkannter Flüchtlinge entstehe. Auch würden sich mittlerweile Kreditinstitute mit der Vergabe von Wohnungsbaudarlehen erkennbar zurückhalten, weil die Refinanzierung durch Mieten oder eine Wertsteigerung der Gebäude über die Jahre nicht gesichert sei.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 20.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vgl. im Kontext „Unterbringung obdachloser Menschen“ auch:

  • Michl, Aus der Fehlbelegung in die Obdachlosigkeit – Zuständigkeit und Kostenersatz für die Unterbringung obdachloser Flüchtlinge (30.01.2017)
  • Struzina/Lindner, Einweisung Obdachloser in leerstehende Räume der im Übrigen genutzten Wohnung (25.02.2016)

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