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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Bayerisches Bildungspaket „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen“

25. April 2017 by Klaus Kohnen

Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Weichenstellung für die Zukunft der bayerischen Schulen / Wertvolle Investition in Bildung / Grundsatzentscheidung für ein neues bayerisches Gymnasium“

Das Kabinett hat heute das Bildungspaket „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen“ beschlossen, das auch das Konzept für das neue bayerische Gymnasium enthält. Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle:

„Durch das Bildungspaket stellen wir die Weichen für die Zukunft der bayerischen Schulen. Wir tätigen mit dem Bildungspaket, das rd. 2.000 Stellen zusätzlich für Bayerns Schulen beinhaltet, eine wertvolle Investition in die Bildung der jungen Menschen im Freistaat. Wir stärken unser differenziertes Bildungswesen mit seiner hohen Qualität und seiner großen Durchlässigkeit. Wir bieten ihnen hervorragende Bildungschancen und eine sehr gute Förderung. Bayern ist und bleibt das Bildungsland in Deutschland.“

Das Paket bringt große Verbesserungen, insbesondere bei der Sonderpädagogik, bei den beruflichen Schulen sowie bei der massiven Entlastung der Schulleitungen von Verwaltungslasten.

Kernpunkte des Bildungspakets sind:

  • Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung
    Auch vor dem Hintergrund ausstehender bundespolitischer Entscheidungen wird das Sozialministerium ein umfassendes Konzept zur Stärkung der frühkindlichen Bildung entwickeln und vorlegen.
  • Ausbau von Inklusion und Stärkung der Förderschulen
    Mit einem bedarfsgerechten Instrumentarium sollen sowohl die Förderschulen als Lernorte und Kompetenzzentren als auch die Inklusionsmaßnahmen an Regelschulen unterstützt werden. Zudem werden unter anderem auch drei neue Lehrstühle für Sonderpädagogik an der Universität Regensburg eingerichtet sowie je einer in Würzburg und München neu geschaffen.
  • Stärkung der Grund-, Mittel- und Realschulen
    Die Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen sowie an den Realschulen wird durch den Ausbau der Mobilen Reserve an den Grund- und Mittelschulen und durch den Ausbau der Integrierten Lehrerreserve an den Realschulen gestärkt.
  • Zukunftsinitiative „Berufliche Bildung“
    Das Wirtschaftsministerium wird in Abstimmung mit den anderen betroffenen Ressorts ein Konzept für einen „Pakt für berufliche Bildung“ entwickeln, mit dem der enormen Bedeutung der beruflichen Bildung auch im öffentlichen Bewusstsein ein deutliches Zeichen gesetzt werden soll. Elemente sind die Stärkung des Meisterbonus durch eine Erhöhung auf durchschnittlich € 1.500 und die Digitalisierung in den Berufsschulen. Auch an den Beruflichen Schulen wird die Unterrichtsversorgung mit zusätzlichen Stellen verbessert.
  • Begabtenförderung „Fit für die Zukunft: Fördern und Forschen“
    Gerade auch der Förderung hochbegabter und besonders leistungsfähiger junger Menschen kommt in Bayern eine Schlüsselrolle zu. Daher hat die Bayerische Staatsregierung ein umfassendes Gesamtkonzept für den Schul- und Hochschulbereich erarbeitet und die Fördermaßnahmen des Elitenetzwerks Bayern im Hochschulbereich weiter entwickelt. Mit Blick auf die Förderung der Interessen und Begabungen im MINT-Bereich wird die Umsetzung des Programms „MINT-Regionen Bayern“ vorangetrieben.
  • Stärkung der Schulleitungen und der Schulverwaltung
    Die Schulleitungen werden durch zusätzliche Verwaltungskräfte und mehr Leitungszeit entlastet, um Freiräume für neue pädagogische Herausforderungen zu schaffen.
  • Das neue bayerische Gymnasium
    Minister Spaenle: „Das neue bayerische Gymnasium legen wir grundständig auf neun Schuljahre an, wir ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern aber auch, die Lernzeit individuell und pädagogisch begleitet auf acht Jahre zu verkürzen. Damit können wir der gewachsenen Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und dem Bedarf an zusätzlicher Lernzeit für neue inhaltliche Anforderungen Rechnung tragen.“

Zu den Eckpunkten des neuen bayerischen Gymnasiums zählen u.a.:

  • Das neue bayerische Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 13 und wird einem hohen Qualitätsanspruch gerecht. Der LehrplanPLUS wird auf die neunjährige Lernzeit angepasst. Die Kernfächer und wichtige Themen wie Digitalisierung und politische Bildung erfahren eine Stärkung. Die zweite Fremdsprache setzt weiter in Jahrgangsstufe 6 ein. Nach Jahrgangsstufe 10 wird der mittlere Schulabschluss erreicht. Die neue Jahrgangsstufe 11 bildet künftig die Einführungsphase der Oberstufe. Das Fünf-Fächer-Abitur wird beibehalten.
  • Das neue bayerische Gymnasium bietet die Möglichkeit, die Lernzeit individuell um ein Jahr zu verkürzen. Die Schüler werden in Jahrgangsstufe 8 informiert und beraten. In einem strukturierten zweijährigen Förderangebot werden sie auf das Auslassen der Jahrgangsstufe 11 oder ein Auslandsjahr vorbereitet.
  • Die neue Jahrgangsstufe 11 bietet neue pädagogische und konzeptionelle Möglichkeiten, mit denen die Persönlichkeitsbildung der jungen Erwachsenen auf ihrem Weg zum Abitur unterstützt wird: das P-Seminar zur Neuakzentuierung der Studien- und Berufsorientierung, vorwissenschaftliche Arbeitstechniken, Stärkung der digitalen und politischen Bildung sowie Begabtenförderung.
  • Der verpflichtende Nachmittagsunterricht in der Unter- und Mittelstufe erfährt eine Reduzierung. Damit entstehen zeitliche Freiräume für inner- und außerschulisches Engagement.
  • Der Ausbau des Ganztags wird wie bisher an den Gymnasien bedarfsgerecht fortgesetzt.

Das neue bayerische Gymnasium soll zum Schuljahr 2018/2019 mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 starten. Das bedeutet: Die Kinder, die zum Schuljahr 2017/2018 ins Gymnasium übertreten, werden der erste Jahrgang des neuen bayerischen Gymnasiums sein. Lehrplan und Schulbücher liegen rechtzeitig vor.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) beschlossen, mit dem die rechtliche Grundlage für das neue bayerische Gymnasium geschaffen wird. Es wird auch Verhandlungsgrundlage für die anstehenden Verhandlungen mit den Kommunen über die Kosten sein.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.04.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensverlauf bzw. aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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