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Staatskanzlei: Ministerrat beschließt bayerische Position zur Abwicklung des „Brexit“ und zum künftigen Verhältnis zu Großbritannien

Europaministerin Dr. Beate Merk: „Enge Beziehungen zum Vereinigten Königreich im vitalen Interesse Bayerns erhalten / Zügige, pragmatische und undogmatische Verhandlungen statt ‚Bestrafung‘“

Das Kabinett hat heute die bayerische Position zur Abwicklung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“) und zum künftigen Verhältnis zu Großbritannien festgelegt. Europaministerin Dr. Beate Merk unterstrich:

„Als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas mit engen Beziehungen zum Vereinigten Königreich hat Bayern ein vitales Interesse daran, die engen Beziehungen zum Vereinigten Königreich zu erhalten. Das gilt für die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen ebenso wie für den wirtschaftlichen Bereich. Sollte es im Zuge des ‚Brexit‘ zu wirtschaftlichen Verwerfungen kommen, würde sich dies auch auf Arbeitsplätze bei uns in Bayern auswirken. Auch wenn wir die Entscheidung der britischen Bevölkerung bedauern, ist es jetzt Aufgabe der europäischen und der britischen Politik, die negativen Konsequenzen des ‚Brexit‘ möglichst zu minimieren.“

Aus bayerischer Sicht sollten die Verhandlungen daher nicht mit dem Ziel einer „Bestrafung“ des Vereinigten Königreichs oder seiner Bevölkerung für die getroffene Entscheidung geführt werden.

Merk: „Davon würde niemand profitieren. Es liegt vielmehr im Interesse aller, möglichst rasch Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen und eine für alle Seiten akzeptable Anschlussregelung zu finden. Das geschieht am besten durch zügige, pragmatische und undogmatische Verhandlungen.“

Hervorzuheben sind aus Sicht Bayerns folgende Ziele:

  • Marktzugang
    Im Interesse unserer Wirtschaft sollten möglichst geringe Hindernisse für Industrie und Handel aufgebaut werden. Dies betrifft insbesondere den Marktzugang von EU-Produkten nach Großbritannien. Gleichzeitig darf das bestehende Schutzniveau der EU nicht unterlaufen werden.
  • Innere Sicherheit
    Im Bereich der Inneren Sicherheit soll das Vereinigte Königreichs weiterhin an der Europol-Kooperation beteiligt werden, da andernfalls erhebliche Informationsverluste bei der Terrorismusbekämpfung zu befürchten sind.
  • Forschung und Wissenschaft
    Auf Grund der engen Verflechtung im Bereich von Forschung und Wissenschaft spricht sich die Staatsregierung für eine weitere Beteiligung des Vereinigten Königreichs am EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ aus.
  • Bestandsschutz
    Bereits erworbene Rechtspositionen sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Unternehmen sollen Bestandsschutz erhalten. So sind Regelungen zum Aufenthaltsrecht für EU-Bürger in Großbritannien oder zur weiteren Tätigkeit der Unternehmen, die bislang von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, erforderlich.

Auf der Grundlage des Austrittsschreiben Großbritanniens vom 29.03.2017 wird der Europäische Rat am kommenden Samstag (29.04.2017) Leitlinien für die Verhandlungen verabschieden. Diese bilden dann die Grundlage für das noch zu erarbeitende Verhandlungsmandat der Kommission. Europaministerin Dr. Beate Merk und die betroffenen Ministerien wurden vom Ministerrat beauftragt, die bayerischen Anliegen auf Bundes- und europäischer Ebene einzubringen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.04.2017