Gesetzgebung

Bundestag: Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen

Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die Datenschutzrichtlinie Polizei und Justiz

Durch die Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung bedurfte es einer Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes einschließlich einer Ausfüllung der den Mitgliedstaaten verbliebenen Gestaltungspielräume.

„Das ist ein großer Schritt hin zu einer Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt. Diese Rechtsklarheit ist für die Unternehmen ebenso wichtig wie für die Bürgerinnen und Bürger. Durch die gleichzeitige Umsetzung wesentlicher Teile der Datenschutzrichtlinie im Bereich Polizei und Justiz bekommen wir ein stimmiges Regelungskonzept aus einem Guss“, so Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.

Deutschland setzt damit als erster EU-Mitgliedstaat in Europa die Datenschutzreform um.

BMI, Pressemitteilung v. 27.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU).

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11325 und BT-Drs. 18/11655 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12084 und BT-Drs. 18/12144 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen; Entschließungsantrag BT-Drs. 18/12132 abgelehnt; Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12084 und BT-Drs. 18/12144 Buchstabe b (Antrag BT-Drs. 18/11401 ablehnen) angenommen.
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