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BVerwG: Planfeststellung Straßenrecht (Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt)

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Urt. v. 27.04.2017 – 9 A 30.15 / Weitere Schlagworte: Individualzustellung; Bekanntmachung; öffentliche Bekanntmachung; Flächennutzungsplan; Bindung; Planungshoheit; Verkehrsverflechtungsprognose; Lärmprognose; Verkehrsprognose; Selbstgestaltungsrecht

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Der Wille der Planfeststellungsbehörde, einer Gemeinde die Ausfertigung eines Planfeststellungsbeschlusses nicht nur zum Zwecke der Auslegung im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung, sondern auch individuell zuzustellen, muss eindeutig erkennbar sein.

  2. Eine Gemeinde kann aufgrund ihrer Planungshoheit nur die abwägende Berücksichtigung konkreter Planungen und Planungsabsichten, nicht jedoch hiervon abweichender rein tatsächlicher Entwicklungen geltend machen.