Gesetzgebung

StMJ & StMI: Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschlossen

Bayern setzt sich durch: Bundestag beschließt härtere Strafen bei Gewalt gegen Polizeibeamte und Einsatzkräfte – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Der Rechtsstaat lässt sich Gewalt gegen seine Polizeibeamten nicht bieten.“ – Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Wichtiges Signal für all diejenigen, die jeden Tag unsere Sicherheit gewährleisten oder Menschen in Not helfen.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback haben das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz für einen stärkeren Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften begrüßt. Künftig werden Straftaten gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte härter bestraft. Die beschlossenen Änderungen sind das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative des Bayerischen Innenministers Herrmann und des Bayerischen Justizministers Bausback.

„Ich bin froh, dass die SPD-regierten Länder ihre unsinnige Blockade in Anbetracht der stetig steigenden Zahl von Straftaten endlich aufgegeben haben“, sagte Herrmann heute.

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Im Jahr 2015 seien bundesweit 64.371 Polizeibeamte im Dienst Opfer einer Straftat geworden. Das seien über 5.300 Straftaten mehr gewesen als noch im Jahr 2013.

„Unsere Polizeibeamten halten regelmäßig ihren Kopf hin für unsere Sicherheit. Wir dürfen Sie bei ihrem Dienst am Bürger nicht im Regen stehen lassen. Die nun beschlossenen härteren Strafen senden ein wichtiges Signal an potentielle Gewalttäter: Der Rechtsstaat lässt sich Gewalt gegen seine Polizei- und Rettungskräfte keinesfalls bieten“, so Herrmann.

Justizminister Bausback hebt hervor:

„Wir in Bayern haben schon lange gefordert, dass der Bund reagieren muss. Auch wenn das heute verabschiedete Gesetz an manchen Stellen leider hinter dem Notwendigen zurückbleibt, sendet endlich auch der Bund das klare Signal: Wir stehen hinter all denen, die jeden Tag an Unfallstellen, Tatorten, in Gerichtssälen, Justizvollzugsanstalten oder andernorts für unsere Gesellschaft im Einsatz sind.“

Wie Herrmann weiter erläuterte, wurden 2015 alleine in Bayern knapp 15.000 Polizistinnen und Polizisten angegriffen. Rund 41% der Vorfälle waren Beleidigungen, 30% Körperverletzungsdelikte und 19% Widerstände gegen Polizeivollzugsbeamte. Besonders erschreckend für Herrmann waren 2015 die acht versuchten Tötungsdelikte sowie der starke Anstieg der Zahl verletzter Polizisten um 8,7% auf 2.051, der Höchststand seit der erstmaligen Lagebilderstellung im Jahr 2010 in Bayern.

Justizminister Bausback betont:

„Das Gesetz geht zwar in die richtige Richtung, es bleibt aber Handlungsbedarf: Für Übergriffe auf Polizisten sowie auf Feuerwehr-, Rettungs- und Katastrophenschutzkräfte fordere ich weiter eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe. Zudem müssen wir unsere Polizei- und Rettungskräfte generell bei allen Handlungen im Zusammenhang mit dem Dienst schützen – nicht nur im Rahmen von Diensthandlungen.”

Das heute verabschiedete Gesetz sieht nur eine Mindeststrafe von 3 Monaten vor.

Auch wenn die Zahlen zur Gewalt gegen Polizisten 2016 noch nicht vorliegen, rechnet der bayerische Innenminister mit einem weiteren Anstieg der Gewalt gegen Polizisten.

„Es war daher längst überfällig, konsequent durchzugreifen und Gewalttäter endlich härter zu bestrafen“, so Herrmann.

Dem Innenminister sei weiter wichtig, dass der erhöhte Schutz auch den Hilfskräften der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste zugutekommt.

Herrmann: “Auch dieser Personenkreis wird in besonderer Weise für die Allgemeinheit tätig und bedarf daher eines besonderen Schutzes.”

StMJ & StMI, gemeinsame Pressemitteilung v. 27.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11161 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12153 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen; Beschlussempfehlung BT-DRs. 18/12153 Buchstabe b (Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11547 für erledigt erklären) angenommen.
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