Aktuelles

BGH: Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BGH, Beschl. v. 28.04.2017 – BLw 1/16 / Weitere Schlagworte: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate durch Zwischenbescheid; willkürliche oder missbräuchliche Fristverlängerung

Leitsätze:

  1. Erlässt die Genehmigungsbehörde zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz einen auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie die erforderliche rechtliche Prüfung durchgeführt und sich auf dieser Grundlage von dem Bestehen des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts überzeugt hat, es sei denn, das Vorgehen der Behörde erweist sich als willkürlich oder als missbräuchlich (im Anschluss an den Senatsbeschluss v. 28.11.2014, BLw 3/13, BGHZ 203, 297 Rn. 19).
  1. Eine willkürliche oder missbräuchliche Verlängerung der Frist auf drei Monate hat eine Verlängerung der Frist um einen Monat auf zwei Monate zur Folge.