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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BGH: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer im Ruhestand

28. April 2017 by Klaus Kohnen

Vorsitzender Richter am BGH Prof. Dr. Thomas Fischer wird mit Ablauf des 30.04.2017 in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Fischer wurde am 29.04.1953 in Werdohl geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er mit Beginn des Jahres 1988 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Tätigkeiten bei dem LG Ansbach sowie den AG Ansbach und Weißenburg i. Bay. wurde er am 01.01.1991 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Würzburg ernannt und zugleich für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Zum 01.01.1993 wurde Herr Prof. Dr. Fischer als Richter am Landgericht an das LG Leipzig versetzt, wo am 01.01.1994 seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht erfolgte. Mit Wirkung vom 12.02.1996 wechselte er unter Ernennung zum Ministerialrat als Referatsleiter in das Sächsische Staatsministerium der Justiz.

Am 01.07.2000 wurde Herr Prof. Dr. Fischer, der seit Juli 1998 als Honorarprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg bestellt ist, zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehört er dem 2. Strafsenat an, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der OLG Frankfurt a.M., Jena und Köln – bis einschließlich 2013 auch Koblenz – zuständig ist bzw. war; von Januar 2003 bis Mai 2005 war er zugleich als Ermittlungsrichter eingesetzt. Am 01.04.2008 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats bestellt, wurde Herrn Prof. Dr. Fischer – der von 2007 bis 2011 außerdem als ständiger Beisitzer dem Dienstgericht des Bundes angehörte – nach seiner am 25.06.2013 erfolgten Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof mit Wirkung vom 01.07.2013 die Leitung des 2. Strafsenats übertragen. Für den 2. Strafsenat ist er seit Oktober 2009 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt; darüber hinaus war bzw. ist er für das Dienstgericht des Bundes bzw. den 2. Strafsenat Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Während seiner fast siebzehnjährigen Zugehörigkeit zum BGH hat Herr Prof. Dr. Fischer die Rechtsprechung namentlich des 2. Strafsenats maßgeblich geprägt.

BGH, Pressemitteilung v. 28.04.2017

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