Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Bundestag stärkt Schutz von Polizei- und Rettungskräften

Der DStGB begrüßt die Entscheidung des Bundestages, Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte, aber auch Hilfskräfte der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte besser vor Straftaten zu schützen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Angriffe auf diesen Personenkreis fordert der DStGB seit längerem u.a. eine Verschärfung des Strafrechts sowie Rettungskräfte und Hilfskräfte der Feuerwehren einzubeziehen. 2016 hat es mehr als 40.000 Straftaten gegenüber Vollstreckungsbeamte gegeben, die Dunkelziffer nicht eingerechnet.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die tagtäglich Leib und Leben für diese Gesellschaft einsetzen, solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert sind“, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg.

Gegen derartige Gewalttaten darf es keine Toleranz geben. Dies verbietet allein der Respekt und die Wertschätzung gegenüber den Polizistinnen, Rettungskräften und Feuerwehrleuten. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss hier ein deutliches Zeichen setzen.

Durch die heute beschlossene Änderung des Strafgesetzbuches werden zukünftig tätliche Angriffe auf Beamtinnen und Beamte, die zu Vollstreckungsmaßnahmen berufen sind, auch schon bei einfachen Diensthandlungen auch während Dienstfahrten (Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen) mit bis zu 5 Jahren Haft verurteilt werden können. Allein das Mitführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges soll sich strafverschärfend auswirken. Darüber hinaus wird mit Gesetz zukünftig auch die Behinderung von Rettungs- und Hilfeleistungen unter Strafe gestellt.

Nach Auffassung des DStGB wäre es zusätzlich sinnvoll gewesen, neben der Änderung des Strafrahmens auch die Initiative des Bundesrates aufzugreifen und Handlungen, die sich gegen das Gemeinwohl richten, als strafschärfend zu berücksichtigen. Dies hätte nicht nur Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte betroffen, sondern auch ehrenamtlich für das Gemeinwohl Engagierte, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und Kommunalpolitiker und wäre eine Möglichkeit gewesen, der zunehmenden Hasskriminalität gegen diese Gruppen zu begegnen.

Die Verschärfung des Strafrahmens wird allerdings nur weiterhelfen, wenn die Staatsanwaltschaften und die Justiz die Fälle konsequent verfolgen und aburteilen.

DStGB, Statement v. 28.04.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11161 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12153 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen; Beschlussempfehlung BT-DRs. 18/12153 Buchstabe b (Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11547 für erledigt erklären) angenommen.
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