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EU-Kommission: Zugang zur Justiz in Umweltfragen – Kommission sorgt für mehr Klarheit

Die Europäische Kommission möchte Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Justiz in Umweltfragen erleichtern. Sie hat dafür heute Leitlinien veröffentlicht, die ausführen, wie Personen oder Verbände Entscheidungen öffentlicher Behörden, die das EU-Umweltrecht betreffen, vor nationalen Gerichten anfechten können. Die Leitlinien sollen sowohl den nationalen Verwaltungen Hinweise auf mögliche bestehende Defizite in ihren Rechtssystemen geben und insgesamt für mehr Klarheit sorgen, welche Rechte und Verpflichtungen das EU-Recht in Umweltfragen vorsieht.

Mit der Veröffentlichung des Leitfadens bietet die Juncker-Kommission den Bürgern die notwendige Orientierungshilfe für einen besseren Zugang zu den nationalen Justizsystemen. Der Leitfaden soll Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen Hilfestellung bei der Entscheidung geben, ob sie einen Fall vor ein nationales Gericht bringen sollen oder nicht. Die nationalen Gerichte können anhand des Leitfadens alle vor den EuGH gebrachten Fälle ermitteln, die sie berücksichtigen sollten, wenn sie sich mit Fragen befassen, die den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten betreffen. Mit diesem Leitfaden werden die nationalen Behörden auf mögliche Mängel in ihren Justizsystemen aufmerksam gemacht, während die Unternehmen mehr Klarheit darüber erhalten, um welche EU-weit geltenden Rechte und Pflichten es bei den für sie relevanten Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen geht.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident und für Rechtsstaatlichkeit zuständig, erklärte dazu:

„Rechtssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für eine auf Rechtsstaatlichkeit basierende Gesellschaft, und es ist wichtig, dass wir diesen Leitfaden allen interessierten Kreisen zur Verfügung stellen. Das Umweltrecht spielt eine zentrale Rolle bei unseren Bemühungen um eine nachhaltige Zukunft der EU, und jeder Einzelne muss ein klares Verständnis seiner Rechte und Pflichten haben.“

Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, sagte:

„Umweltrechtsvorschriften dienen dem Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit. Wenn die Behörden die aus diesen Vorschriften erwachsenden Rechte und Pflichten missachten, können sie von der Öffentlichkeit zur Verantwortung gezogen werden. Der neue Leitfaden ist ein wichtiger Schritt, der die Bürger in die Lage versetzt, in Angelegenheiten wie Luft- und Wasserqualität oder Abfallbewirtschaftung selbst die Initiative zu ergreifen. Indem die Bürger die nationalen Gerichte mit Umweltangelegenheiten befassen, können sie dazu beitragen, dass das Umweltrecht in der gesamten EU korrekt angewendet wird.“

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 28.04.2017