Gesetzgebung

GVBl. (7/2017): Gesetz zur Änderung des KWBG, des BayAbgG und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung v. 24.04.2017 wurde am 28.04.2017 verkündet (GVBl. S. 81). Es tritt am 01.05.2017 in Kraft. Es dient insbesondere der Schließung von Versorgungslücken, die in bestimmten Fällen auftreten können, wenn Landtagsmandat und Wahlamt nacheinander ausgeübt werden, ohne in den jeweiligen Ämtern die gesetzliche Wartezeit für Altersansprüche von 10 Jahren zu erreichen.

  • Stichworte: Schließung von Versorgungslücken, die in bestimmten Fällen auftreten können, wenn Landtagsmandat und Wahlamt nacheinander ausgeübt werden, ohne in den jeweiligen Ämtern die gesetzliche Wartezeit für Altersansprüche von 10 Jahren zu erreichen; ebenso bei einem Wechsel von Mitgliedern der Staatsregierung vor Ablauf der 5-jährigen Wartezeit in ein kommunales Wahlamt; Anrechnung von Amtszeiten; Kürzung der Kostenapauschale für MdL bei Nicht-Teilnahme an Sitzungen: nur noch hälftige Kürzung, wenn das Mitglied des Landtags deswegen nicht teilnehmen kann, weil es Mutterschutzfristen wahrnimmt oder weil ein in seinem Haushalt lebendes, erkranktes Kind persönlich betreut werden muss; Versorgungsansprüche gegenüber Kommunen.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges 

Fortlaufend aktualisierter Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen