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Integrationsbeauftragte: Flyer „Flüchtlinge und Arbeit“

Malek (21) ist ein afghanischer Flüchtling, er lebt seit 2015 in München. Er hat einen qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben, spricht gut Deutsch und möchte nach einem Praktikum bei einem kleinen Handwerksbetrieb eine Ausbildung zum Elektroniker aufnehmen. Doch der Betrieb darf ihn nicht ausbilden, weil Malek keine Beschäftigungserlaubnis bekommt. „Solche Geschichten gibt es zuhauf. Sie sorgen gerade bei kleinen Betrieben für Unsicherheit, wenn sie Flüchtlingen, die sie gut gebrauchen könnten, Chancen geben möchten. Deswegen habe ich einen Flyer herausgegeben, der die Unternehmen darüber informiert, wann Sie Flüchtlinge einstellen können und wann nicht.“ So kommentiert die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Kerstin Schreyer, MdL, das Ziel ihres Flyers „Flüchtlinge und Arbeit“.

In Deutschland und Bayern bekommt nicht jeder Asylbewerber eine Beschäftigungserlaubnis. Ob Asylbewerber eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen dürfen, hängt wesentlich von ihrem Aufenthaltsstatus und dem Stand des Asylverfahrens ab. Kann beispielsweise ein Flüchtling aus Afghanistan im laufenden Asylverfahren eine Beschäftigungserlaubnis erhalten? Dürfen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern wie Ghana oder dem Senegal eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen? Und was ist bei Geduldeten zu beachten?

Der Flyer der Integrationsbeauftragten informiert über die unterschiedlichen Fallkonstellationen und gibt Unternehmen konkrete Tipps.

„Mit dem Flyer möchte ich dazu beitragen, dass gerade unsere örtlichen Betriebe sicherer im Umgang mit Flüchtlingen werden. Denn Sicherheit führt dazu, dass ein Unternehmer Chancen ergreift und die Potenziale von Flüchtlingen nutzt“, so Schreyer.

Der Flyer entspricht dem Stand vom Mai 2017. Aktualisierungen werden auf der Facebookseite der Integrationsbeauftragten veröffentlicht:

www.facebook.com/integrationsbeauftragte

Der Flyer kann kostenlos bei der Geschäftsstelle der Integrationsbeauftragten bestellt werden: Tel. 089 2165 2791; E-Mail: integrationsbeauftragte[ätt]stk.bayern.de.

Die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Pressemitteilung v. 28.04.2017

Red. Hinweis: Flyer Flüchtlinge und Arbeit (Download, PDF)