Aktuelles

StMBW: Eltern entscheiden mit ihren Kindern über deren Schullaufbahn – Übertrittsverfahren wurde 2009 begabungsgerecht fortgeschrieben

Die Eltern entscheiden mit ihren Kindern über deren Schullaufbahn. Das Übertrittsverfahren wurde 2009 begabungsgerecht fortgeschrieben, die Beratung massiv ausgebaut und die Elternverantwortung gestärkt. Die Neuregelung führt zu einer Erhöhung der Chancengerechtigkeit für die Kinder in dem differenzierten bayerischen Schulwesen. Das Übertrittszeugnis allein entscheidet nicht über den weiteren schulischen Weg der Kinder nach der Grundschule, widerspricht das Bayerische Kultusministerium dem BLLV. Die Aussage der BLLV-Vorsitzenden, „dass drei Noten über Bildungsbiographien entscheiden“, ist verkürzt und falsch.

Beratung, Übertrittsempfehlung, Probeunterricht, Entscheidung der Eltern

In Bayern vollzieht sich der kind- und begabungsgerechte Übertritt für die Kinder der Grundschule seit dem Schuljahr 2009/2010 als begleitete Übertrittsphase von der Jahrgangsstufe 3 bis zur Jahrgangsstufe 5.

Die zentralen Elemente der Übertrittsphase:

  • eine intensivierte Beratung der Eltern ab der 3. Jahrgangsstufe – auch über die Schullaufbahnen,
  • eine Übertrittsempfehlung für alle Kinder der 4. Jahrgangsstufe (bis dahin wurde eine Übertrittsempfehlung auf Antrag ausgestellt),
  • der Probeunterricht: Wenn Kinder die Voraussetzungen zum Übertritt in der 4. Klasse nicht erfüllt haben, können sie am Probeunterricht in Deutsch und Mathematik an der gewünschten weiterführenden Schule teilnehmen. Dabei kommt den Eltern seit 2009 mehr Verantwortung bei der Wahl der weiterführenden Schule zu. Die Eltern können nun ihre Kinder an der Schule ihrer Wahl anmelden, auch wenn sie in beiden Prüfungen im Probeunterricht jeweils eine Vier erreicht haben. Bis 2009 durften sie bei den Prüfungen in höchstens einem Fach die Note Vier haben, um die geplante weiterführende Schule besuchen zu können.

Jährliche Umfragen belegen hohe Zufriedenheit der Eltern mit der Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens

Die Zufriedenheit der Eltern mit der Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens durch das Kultusministerium im Jahr 2009 belegen die Ergebnisse der seitdem jährlich durchgeführten Online-Erhebung des Kultusministeriums bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der 3. und 4. Jahrgangsstufe und Klassenelternvertretern der Jahrgangsstufe 4 an jeweils 700 Grundschulen. So begrüßt die große Mehrheit der Elternvertreter und Lehrkräfte in allen durchgeführten Erhebungen die umfassenden Informationsangebote und die Erstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Kinder. Die nächste Erhebung führt das Kultusministerium vom 03. bis 18.05.2017 durch.

Die Bildungsforscher Prof. Hartmut Ditton und Jan Krüsken haben die Qualität und Prognosesicherheit von Grundschulgutachten bestätigt.

Übertrittsverfahren ist verfassungskonform

Das bayerische Übertrittsverfahren von 2009 ist verfassungskonform. Das hat der BayVerfGH 2014 entschieden.

Vorschlag von BLLV und SPD kann zur Überforderung der Kinder führen

Die vom BLLV und der SPD zum wiederholten Male vorgeschlagene Veränderung der Praxis [red. Hinweis: vgl. hier] kann aus der Sicht des Kultusministeriums leicht zu einer Überforderung der Kinder führen. Ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern, der allein auf Grund des Elternwillens den Weg ins Gymnasium bzw. auf die Realschule gefunden hat, hat nach Rückmeldungen aus den Schulen bereits in der 5. Jahrgangsstufe mit erheblichen Problemen zu kämpfen.

Bayerns Schulwesen fördert alle jungen Menschen intensiv und nachhaltig

Das qualitätsvolle und sehr durchlässige bayerische Schulwesen eröffnet allen jungen Menschen an allen weiterführenden Schulen begabungsgerecht eine intensive und nachhaltige Förderung. Bildungserfolg können Schülerinnen und Schüler an allen Schularten in Bayern haben. Er setzt sich auch in der beruflichen Bildung fort. Die Durchlässigkeit des bayerischen Bildungswesens wurde massiv ausgebaut.

StMBW, Pressemitteilung v. 28.04.2017