Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Neue IT-Sicherheitsbehörde schafft Sicherheit auch für Bayerns Gemeinden und Städte

Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte begrüßen den heute vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schaffung eines Bayerischen Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Neben der Bayerischen Staatsverwaltung kümmern sich im großen Stil die Rathäuser der 2056 Städte, Märkte und Gemeinden um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Eine moderne EDV ist dabei unverzichtbar. Leider sind bisweilen auch Kommunalverwaltungen Cyber-Angriffen von außen ausgesetzt. Viren, Trojaner und andere Schadsoftware machen vor gemeindlichen Servern nicht halt. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass das künftige Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch kommunale Infrastruktur sicherer machen soll und als kompetenter Ansprechpartner zur Beratung und Information für Gemeinden und Städte zur Verfügung steht. Wir erwarten, dass es dabei auch mit Rat und Tat für kommunale IT-Sicherheitskonzepte bereitsteht. So kann größtmögliche Sicherheit für die Daten der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden.“

Anzeige

Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf zur Schaffung eines Bayerischen Landesamts zur Sicherheit in der Informationstechnik verabschiedet. Bis zum Jahr 2020 sollen in Nürnberg 200 IT-Sicherheitsexperten in der neuen Behörde die IT-Netze und IT-Verfahren noch sicherer machen. Etwa zwei Drittel der bayerischen Gemeinden und Städte sind über die Landratsämter an das IT-Netz der Bayerischen Staatsverwaltung angeschlossen. Sie profitieren damit unmittelbar von den Maßnahmen der künftigen Behörde. Für alle anderen Kommunen steht das künftige Landesamt auch als kompetente Institution zur Beratung und Information in Sicherheitsfragen rund um das Internet zur Verfügung.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 02.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen im Kontext „Bayerisches Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ bzw. des diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahrens: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.