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EU-Kommission: Zurück zu Schengen – Kommission empfiehlt schrittweise Aufhebung der vorübergehenden Grenzkontrollen in den kommenden sechs Monaten

Die Kommission empfiehlt heute Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen, die vorübergehenden Kontrollen, die diese Länder derzeit an einigen ihrer Binnengrenzen des Schengen-Raums durchführen, in den nächsten sechs Monaten schrittweise aufzuheben. Wenngleich sich die Lage insgesamt weiter stabilisiert, hält sich nach wie vor eine große Zahl irregulärer Migranten und Asylbewerber in Griechenland auf. Daher schlägt die Kommission dem Rat vor, die Kontrollen – als Vorsorgemaßnahme und bis alternative Maßnahmen getroffen wurden – ein letztes Mal zu verlängern, bevor sie in sechs Monaten aufgehoben werden müssen. Genau wie in den vorangegangenen Zeiträumen sollten diese vorübergehenden Grenzkontrollen auch in den kommenden sechs Monaten nur gezielt, in beschränktem Umfang und nur als letztes Mittel durchgeführt werden. Gleichzeitig fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, zunehmend auf alternative Maßnahmen wie verhältnismäßige Polizeikontrollen in Grenzgebieten und entlang der Hauptverkehrsrouten zurückzugreifen, mit denen dasselbe Maß an Sicherheit erreicht werden kann. Zu diesem Zweck hat die Kommission heute ferner eine Empfehlung zu verhältnismäßigen Polizeikontrollen und zur polizeilichen Zusammenarbeit im Schengen-Raum vorgelegt.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu:

„Dank unserer gemeinsamen Anstrengungen sind unsere Außengrenzen nun stärker und besser geschützt. Durch unsere Zusammenarbeit können wir sowohl Sicherheit als auch Freizügigkeit gewährleisten. Das bedeutet, dass wir in den kommenden sechs Monaten wieder zu einem vollständig funktionierenden Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnenkontrollen zurückkehren.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissionsmitglied für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erläuterte weiter:

„Nun ist es an der Zeit, zu einem vollständig funktionierenden Schengen-Raum zurückzukehren. Heute schlagen wir konkrete Schritte vor, um dies zu erreichen. Wir empfehlen, die vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums ein letztes Mal zu verlängern, und fordern die Mitgliedstaaten auf, diese schrittweise aufzuheben und gleichzeitig durch verhältnismäßige Polizeikontrollen in ihrem Hoheitsgebiet zu ersetzen.“

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu:

„Die Sicherheit eines Mitgliedstaats steht für die Sicherheit aller Mitgliedstaaten, und dazu gehört auch, dass jeder Mitgliedstaat seine Polizeibefugnisse ausübt, wenn dies erforderlich und gerechtfertigt ist. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, in der operativen Polizeiarbeit so weit wie möglich miteinander zu kooperieren und dabei alle verfügbaren Instrumente einzusetzen, die die Sicherheit im Schengen-Raum verbessern.“

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In den vergangenen Monaten wurden maßgebliche Fortschritte bei der besseren Sicherung der EU-Außengrenzen und der Begrenzung der irregulären Migration erzielt. Der Aufbau der vollständigen Einsatzfähigkeit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache schreitet seit ihrer Errichtung am 06.10.2016 stetig voran; seit der Erklärung EU-Türkei ist die Zahl irregulärer Neuankömmlinge in Griechenland um 97% gesunken.

Doch trotz dieser Fortschritte werden gegenwärtig jedoch noch nicht alle im Fahrplan „Zurück zu Schengen“ festgelegten Bedingungen für die Aufhebung aller Kontrollen an den Binnengrenzen erfüllt und die betreffenden Schengen-Staaten sind nach wie vor dem Risiko irregulärer Sekundärbewegungen ausgesetzt. In Griechenland und entlang der Westbalkanroute hält sich nach wie vor eine erhebliche Zahl irregulärer Migranten auf, und weitere Anstrengungen sind notwendig, um die Bearbeitung von Asylanträgen zu beschleunigen, die Zahl der umgesiedelten Personen zu steigern und dafür zu sorgen, dass die in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Überstellungen nach Griechenland wiederaufgenommen werden. Ferner sind weitere Anstrengungen erforderlich, damit die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache voll einsatzfähig ist (siehe dazu heutiger Bericht über die Fortschritte und die noch erforderlichen Maßnahmen, damit die neue Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache voll einsatzfähig ist). Daher hält es die Kommission für gerechtfertigt, dass der Rat den betreffenden Schengen-Staaten gestattet, als letztes Mittel und nur nach Prüfung alternativer Maßnahmen, die derzeitigen Kontrollen an den Binnengrenzen letztmalig für einen weiteren begrenzten Zeitraum von sechs Monaten zu verlängern.

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Parallel dazu schlägt die Kommission allen Schengen-Staaten heute in einer weiteren Empfehlung vor, verhältnismäßige Polizeikontrollen, auch in Grenzgebieten, wirksamer zu nutzen, um gegen Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit vorzugehen. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich verhältnismäßige Polizeikontrollen unter Umständen als wirksamer erweisen als die Kontrollen an den Binnengrenzen, da sie flexibler eingesetzt werden können und sich leichter an neue Risiken anpassen lassen. In einigen Fällen (z.B. nach einem Terroranschlag) kann von Anfang an klar sein, dass Polizeikontrollen allein nicht ausreichen, doch in anderen Fällen können durch verstärkte Polizeikontrollen in Grenzgebieten ähnliche Ergebnisse wie durch Kontrollen an den Binnengrenzen erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sollten vorrangig auf Polizeikontrollen zurückgreifen, bevor sie vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen einführen oder fortsetzen.

Zudem sollten die Mitgliedstaaten auch ihre grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit intensivieren, z. B. im Rahmen von gemeinsamen Polizeipatrouillen in grenzüberschreitenden Zügen, gemeinsamen Bedrohungsanalysen und einem verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Um irreguläre Sekundärbewegungen auch ohne Kontrollen an den Binnengrenzen wirksam zu verhindern, empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die bestehenden bilateralen Abkommen, die eine rasche Rückführung von Drittstaatsangehörigen ermöglichen, in vollem Umfang anzuwenden.

Nächste Schritte

Der Rat muss nun auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission einen Beschluss über die Verlängerung der Grenzkontrollen fassen. Das ist das letzte Mal, dass eine Verlängerung dieser Grenzkontrollen nach den EU-Vorschriften rechtlich möglich ist.
Mit Blick auf die Zukunft ist die Kommission bestrebt, sicherzustellen, dass die bereits vorhandenen Instrumente in vollem Umfang genutzt werden, und dass sich die Lage weiter stabilisiert.

Hintergrund

Der Sachverhalt, dass das Grenzmanagement Griechenlands an den Außengrenzen zum damaligen Zeitpunkt schwerwiegende Mängel aufwies, und die Tatsache, dass sich gleichzeitig in Griechenland zahlreiche nicht registrierte Migranten und Asylbewerber aufhielten, die möglicherweise versuchten, irregulär in andere Mitgliedstaaten zu gelangen, sorgten für außergewöhnliche Umstände, die eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit darstellten und das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährdeten. Diese außergewöhnlichen Umstände führten zur Anwendung des Schutzverfahrens nach Art. 29 des Schengener Grenzkodexes und zur Verabschiedung der Empfehlung des Rates vom 12.05.2016, die verhältnismäßigen Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen des Schengen-Raums in Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen für einen Zeitraum von sechs Monaten beizubehalten.

Weitere Informationen

EU-Kommission, Pressemitteilung IP/17/1146 v. 02.05.2017