Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Einrichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

Finanzminister Dr. Markus Söder: „Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist Antwort auf zunehmende Bedrohung aus dem Netz / Neue IT-Sicherheitsbehörde wehrt Gefahren aktiv ab und hilft Kommunen und Bürgern dabei, sich besser zu schützen“

Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf zur Schaffung eines Bayerischen Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verabschiedet.

„Als erstes Bundesland schafft Bayern eine eigenständige IT- Sicherheitsbehörde, die Gefahren für die staatliche IT-Infrastruktur abwehrt“, erklärte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, der auch CIO (Chief Information Officer) des Freistaats Bayern ist.

„Damit reagieren wir auf die stetig wachsende Bedrohung aus dem Netz – wir verzeichnen täglich mehr als 40.000 Angriffsversuche auf unseren BayernServer“, so Söder weiter.

Bis 2020 sollen in Nürnberg 200 IT-Sicherheitsexperten am Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) die IT-Netze und IT-Verfahren der bayerischen Staatsverwaltung noch sicherer machen. Neben der aktiven Gefahrenabwehr wird das künftige LSI auch als kompetente Institution zur Beratung und Information von Kommunen und Bürgern in Sicherheitsfragen rund um das Internet zur Verfügung stehen.

Söder: „Die Erfahrung aus mehr als 10 Jahren Sicherheitsmanagement rund um die IT-Infrastruktur wird nun in einer schlagkräftigen Behörde gebündelt.“

Das bayerische Rechenzentrum, der sog. BayernServer, betreibt derzeit rd. 2.500 IT-Verfahren und speichert ca. 6 Mio. Gigabyte Daten. Darunter befinden sich hochsensible Informationen wie Steuer- oder Gesundheitsdaten. Die Kommunikation der Behörden untereinander und mit dem BayernServer erfolgt in einem eigenen abgesicherten, vom Internet getrennten Netz. Der vom Ministerrat gebilligte Gesetzentwurf regelt nun die künftigen Aufgaben und Befugnisse des LSI. Dazu zählen unter anderem die Abwehr von Gefahren für den BayernServer und das staatliche Netz oder die Unterstützung von Behörden bei Sicherheitsvorfällen wie z.B. Computerviren oder Trojanern. Der Gesetzentwurf enthält zudem datenschutzrechtliche Vorgaben, wie das LSI die sensiblen behördlichen Daten zu behandeln hat, sollte es diese zur Gefahrenabwehr analysieren müssen. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag noch in diesem Herbst.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 02.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen im Kontext „Bayerisches Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ bzw. des diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahrens: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.