Gesetzgebung

StMELF: „Erleichterungen für die Bauern“ – Brunner begrüßt Beschlüsse des EU-Agrarausschusses [Omnibus-Verordnung]

Als „ausgesprochen erfreulich“ hat Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner die aktuellen Beschlüsse des Agrarausschusses im Europäischen Parlament zur sog. „Omnibus-Verordnung“ bezeichnet. Sie soll ab 2018 die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den Mitgliedstaaten erleichtern.

„Der Agrarausschuss hat einige ganz wesentliche bayerische Forderungen aufgegriffen und in die Vorlage übernommen“, sagte der Minister in München.

Damit sei die erste Hürde für notwendige Verbesserungen zugunsten der Landwirte in Bayern und Europa genommen. Brunner erwartet jetzt von Europäischem Parlament, Rat und Kommission, dass die Erleichterungen zügig in geltendes Recht umgesetzt werden.

Besonders erfreut zeigte sich der Minister, dass die bayerischen Dauerforderungen nach praxisgerechteren Fördervorgaben offenbar Wirkung gezeigt haben. So soll jetzt die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln wieder als förderfähig eingestuft werden.

“Die Bauern müssen dann nicht mehr quadratmetergenau alle Flächen aus ihren Feldern herausmessen, auf denen sie Stroh- oder Siloballen lagern“, so Brunner.

Erleichterungen sind auch beim Dauergrünland geplant: Der Ackerstatus soll künftig auch dann erhalten bleiben, wenn unterschiedliche Grünfutterpflanzen ausgesät werden. Zudem ist vorgesehen, die Untergrenzen beim Greening auf 15 Hektar Ackerfläche zu vereinheitlichen, die Fördervorgaben für Randstreifen – etwa entlang von Gewässern – zu vereinfachen und die Grenze für die Kleinerzeugerregelung bei den Direktzahlungen von € 1.250 auf € 2.500 zu erhöhen.

„Alles das wird zu einer spürbaren Erleichterung und Entlastung führen – für die Landwirte ebenso wie für die Verwaltungen“, so der Minister.

StMELF, Pressemitteilung v. 04.05.2017