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Staatskanzlei: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber präsentiert nächsten Baustein seiner Offensive für weniger Bürokratie im Ehrenamt

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Huber: „Leitfaden erleichtert Vereinsfeiern / Vorschriften und hilfreiche Tipps auf einen Blick / Ehrenamt zu wertvoll, um es durch bürokratische Vorgaben zu belasten“ / Nächstes Ziel: Genehmigungspflicht für Tombolas mit kleinen Beträgen abschaffen

Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber stellte heute einen „Leitfaden für Vereinsfeiern“ vor, mit dem die Staatsregierung ehrenamtliche Helfer bei der Pflege bayerischer Traditionen und der Planung von Festen unterstützt. Der Leitfaden steht ab sofort allen Verbänden, Vereinen und Interessierten unter www.bayern.de/Vereinsfeiern digital oder als kostenlose Broschüre zur Verfügung. Huber betonte:

„Feiern ganz ohne Paragraphen ist schon aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Aber wir möchten unseren Ehrenamtlern Tipps an die Hand geben, wie sie beim Planen einer Feier auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Wer auf einen Blick sieht, welche Vorgaben gelten und welche Behörde bei Fragen helfen kann, hat weniger Aufwand und mehr Spaß an der Vorbereitung. So entlasten wir das für Bayern so wertvolle Engagement im Ehrenamt von Bürokratie.“

Der Leitfaden listet kompakt auf, was bei Vereins- und Brauchtumsfeiern von A wie Alkoholausschank bis Z wie Feiern in Zelten zu beachten ist.

Huber: „Wir gehen praktischen und häufig gestellten Fragen nach: Muss ich beim Verkauf von Kuchen beim Pfarrfest auf Allergenkennzeichnung achten? Haftet mein Verein, wenn etwas passiert? Im persönlichen Gespräch habe ich oft erlebt, dass Vereine nur schwer Nachfolger für Führungsaufgaben finden, weil viele auch wegen der Sorge vor bürokratischen Vorschriften die Verantwortung scheuen. Wir sorgen jetzt für mehr Motivation durch Klarheit: alle relevanten Vorschriften und hilfreiche Tipps auf einen Blick.“

Der Staatskanzleiminister arbeitet weiterhin intensiv daran, unnötige Hürden zu beseitigen. Huber stellte klar:

„Wir achten beim Ausmisten der Vorschriften darauf, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet, sondern mit weniger bürokratischem Aufwand gewährleistet wird. So braucht es beispielsweise für den Transport von Maibäumen seit dem letzten Jahr keine Genehmigung mehr, aber das Fahrzeug muss schon verkehrstauglich sein.“

Hubers nächstes Ziel ist es, die Genehmigungs- und Anzeigenpflicht für kleine Tombolas abzuschaffen.

„Die Verlosung kleiner Sachpreise auf Sommerfesten oder Weihnachtsfeiern ist nicht mit Glücksspiel im großen Stil gleichzusetzen. Deshalb vereinfachen wir die Durchführung kleiner Tombolas“, so Huber.

Staatskanzleiminister Huber setzt beim Bürokratieabbau weiter auch auf Hinweise aus der Praxis.

„Vereine können ihre Probleme bei der Organisation von Festen über unser Sorgentelefon Ehrenamt melden. So kommen wir den Problemen vor Ort auf die Spur und können bestehende Vorgaben unter die Lupe nehmen.“

Das Sorgentelefon der Staatskanzlei ist per Telefon unter 089 12 22 212 oder per E-Mail unter direkt[ätt]bayern.de erreichbar.

Die ersten druckfrischen Exemplare des „Leitfadens für Vereinsfeiern“ überreichte Huber heute symbolisch an eine Delegation des Bayerischen Trachtenverbands und des Gauverbands der Burschen- und Arbeitervereine aus dem Chiemgau und dem Rupertiwinkel. Beide Verbände haben ihre praktischen Erfahrungen bei der Entwicklung des Leitfadens eingebracht. Max Bertl, 1. Landesvorsitzender des Bayerischen Trachtenverbands, betonte:

„Durch bürokratische Auflagen erfährt unsere bayerische Festkultur oft Hemmnisse. Viele Ehrenamtliche fühlen sich überfordert, die vielseitigen Anforderungen zu erfüllen und überlegen deswegen ihre Ämter aufzugeben. Dadurch würden wertvolle Gebräuche verlorengehen. Somit sind der Leitfaden und das Sorgentelefon für Vereine, Vereinsvorstände und Festleiter in Zukunft ein wichtiges Werkzeug für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Feiern und Festen.“

Einen wesentlichen Impuls für die Offensive für weniger Bürokratie im Ehrenamt hatte auch Georg Daxenberger, 1.Gauvorstand a.D. der Burschen- und Arbeitervereine im Chiemgau und Rupertiwinkel, gegeben. Daxenberger sagte zur Veröffentlichung des Leitfadens:

„Dank der offenen Ohren von Staatskanzleiminister Huber sind wir einen wichtigen Schritt weitergekommen. Die Vereine sind in unserer Gesellschaft wichtige Bausteine und Bindeglieder. Für den Erhalt der Vereine sind verschiedene Veranstaltungen überlebenswichtig. Mit dem Leitfaden sollen die Verantwortlichen solcher Veranstaltungen eine Hilfe zur Umsetzung bekommen, ohne Probleme mit Ordnungsämtern oder gar der Justiz zu erfahren. Ich hoffe, dass wir gemeinsam das Ehrenamt weiter schützen können.“

Weitere Informationen zum Bürokratieabbau im Ehrenamt, dem Sorgentelefon Ehrenamt und dem Leitfaden für Vereinsfeiern sind abrufbar unter www.bayern.de/Vereinsfeiern.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 05.05.2017