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StMGP: Huml lässt bei Forderung nach Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel nicht locker

5. Mai 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat den Apotheken weitere Unterstützung in der Debatte um das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zugesichert. Huml betonte am Freitag anlässlich des 51. Bayerischen Apothekertages in Würzburg: „Ich werde mich auch künftig auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Bayern erhalten bleibt. Das ist im Interesse der Patientinnen und Patienten.“

Die Ministerin erläuterte:

„Wir brauchen weiterhin einen Apotheker als direkten Ansprechpartner in seiner Apotheke vor Ort. Derzeit stellt in Bayern ein lückenloses Netz an öffentlichen inhabergeführten Apotheken die wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr sicher. Das soll so bleiben!“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutsche Regelung für nicht anwendbar erklärt, wonach die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt. Huml erläuterte:

„Nur mit einem Verbot des Versandhandels können wir die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel uneingeschränkt aufrechterhalten und zugleich eine Diskriminierung unserer inländischen Apotheken vermeiden. Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist essentiell, denn sie sichert die Existenzgrundlage von Apotheken im ländlichen Raum.“

Huml unterstrich:

„Andere Lösungsansätze sind nicht vorhanden. Scheinlösungen bergen zum Beispiel die Gefahr, dass die Kernaufgaben eines Apothekers wie Information, Beratung und Abgabe von Arzneimitteln nicht mehr aus einer Hand kommen. Dies würde den wirtschaftlichen Nachteil, der den deutschen Apotheken durch das EuGH-Urteil entsteht, nicht beseitigen und nur den wirtschaftlichen Ruin vieler Apotheken beschleunigen.“

Die Ministerin bekräftigte:

„Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung bietet nur die Apotheke vor Ort. Kein Versandhandel und keine Online-Apotheke kann die Apotheke vor Ort ersetzen. Wer wie SPD und FDP ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ablehnt, der gefährdet nicht nur die Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bürger, sondern auch viele der 150.000 wohnortnahen, hochqualifizierten Arbeitsplätze in deutschen Apotheken.“

StMGP, Pressemitteilung v. 05.05.2017

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