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StMJ: Bilaterale Justizgespräche zwischen Bayern und Hessen

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback empfängt heute seine hessische Amtskollegin aus Wiesbaden, Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann, in seiner Heimat Aschaffenburg. So schön das Aschaffenburger Schloss als Kulisse für das Treffen ist, so ernst ist den beiden Justizministern vor allem ein Thema: Die effektive Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen.

Bausback hierzu:

„Wir fordern es schon lange – und die Koalition in Berlin hat einen klaren Beschluss gefasst: Wohnungseinbruchdiebstahl ist ein Verbrechen, das grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden muss. Und zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten müssen unsere Staatsanwälte Zugriff auf Verkehrsdaten bekommen. Justizminister Maas hat einen klaren Auftrag. Jetzt muss er endlich liefern und darf nicht schon wieder wackeln! Berliner Bremsmanöver sind ein unverantwortliches Sicherheitsrisiko und zugleich eine schallende Ohrfeige für jedes einzelne Opfer von Wohnungseinbrüchen.“

Nach der Forderung der beiden Justizminister bedarf es eben nicht nur der Anhebung des Mindeststrafrahmens bei Wohnungseinbrüchen auf ein Jahr Freiheitsstrafe.

Kühne-Hörmann und Bausback sind sich einig:

„Ein Einbruch in die eigenen vier Wände erschüttert das Sicherheitsgefühl der Opfer ganz massiv. Deshalb: Der Hebel muss auch bei den Aufklärungsmöglichkeiten angesetzt werden. Wer kriminelle Strukturen aufklären will, muss an deren Kommunikation heran. Bei Wohnungseinbruchdiebstahl müssen unsere Staatsanwälte zum Beispiel auch auf Verkehrsdaten zugreifen können. Insbesondere Standortdaten sind wichtig, um Bezüge zwischen verschiedenen Tatorten und Tätern herzustellen. Der Entwurf des Bundesjustizministers enthält hierzu aber keine Regelung. Wir müssen hier das strafprozessuale Instrumentarium endlich voll ausschöpfen dürfen – das sind wir den Opfern sowie potenziell künftigen Opfern von Wohnungseinbrüchen schuldig.“

Justizministerin Kühne-Hörmann:

„Einbrüche, aber auch andere Straftaten verfolgen die Menschen oft über Jahre hinweg. Es ist deshalb wichtig, dass die Betroffenen wissen, dass die Sicherheitsbehörden auch ihre konkrete Straftat ernst nehmen. Oft reichen wenige Informationen, etwa über den Fortgang des Strafverfahrens an die Opfer, um diesen Anspruch zu erfüllen“, so Kühne-Hörmann, die in diesem Zusammenhang auch auf die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren zum 01.11.2017 verweist.

Auch weitere Sicherheitsthemen stehen auf der Gesprächsagenda der beiden Landesminister: Die Forderung nach der elektronischen Fußfessel bei verurteilten extremistischen Gefährdern ist etwa ebenso Thema wie die Erweiterung der Auswertungsmöglichkeiten von DNA-Spuren, übrigens auch als modernes Mittel zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen.

Die beiden Minister senden abschließend einen klaren Appell in Richtung Berlin: Das Motto muss lauten:

„Gas geben beim Thema Sicherheit zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger statt Verharren in rechtspolitischer Bremsbereitschaft.“

StMJ, gemeinsame Pressemitteilung mit dem Hessischen Ministerium der Justiz v. 05.05.2017