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BMF: Bund und Ber­lin un­ter­zeich­nen neu­en Haupt­stadt­fi­nan­zie­rungs­ver­trag

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Der Bund und das Land Berlin haben am 08.05.2017 einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag unterzeichnet. Dieser schafft für den Zeitraum von 2018 bis 2027 klare finanzielle Perspektiven und trägt dazu bei, die Entwicklung Berlins als sichere und attraktive Hauptstadt zu fördern. Mit dem Vertrag werden hauptstadtbedingte Mehraufwendungen des Landes Berlin für Innere Sicherheit durch den Bund abgegolten sowie Regelungen für die Hauptstadtkultur und in Immobilienfragen getroffen.

Die Unterzeichnung fand im Bundesministerium der Finanzen statt. Der Bund wurde vertreten durch den Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sowie die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters. Das Land Berlin war vertreten durch den Regierenden Bürgermeister Michael Müller sowie den Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer.

Hierzu der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble:

„Berlin ist die Hauptstadt aller Deutschen: Hier findet unsere Demokratie statt. Hier erleben ausländische Besucher ein würdiges und attraktives Schaufenster der Bundesrepublik. Der Bund nimmt seine Verantwortung bei der Bewältigung der Mehraufwendungen wahr. Dazu gehören nicht nur unser Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit, sondern auch die Unterstützung von Berlins beeindruckendem Kulturangebot. Durch die lange Laufzeit bis 2027 sorgt der neue Hauptstadtfinanzierungsvertrag für Planungssicherheit.“

Die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters:

„Mit dem Abschluss des neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrages zeigt der Bund ein weiteres Mal sein großzügiges und langfristiges Engagement für die Kultur der Hauptstadt Berlin. Was hier gelingt in der Kultur, gelingt auch für das ganze Land. Mit unseren bisherigen Leistungen und der nun vereinbarten weiteren signifikanten Erhöhung der Kulturförderung werden wir unserer Verantwortung für die Repräsentation Deutschlands in seiner Hauptstadt hervorragend gerecht. Ich freue mich, dass wir nicht nur mit einmaligen Leistungen helfen, sondern dauerhaft fördern können – diesmal mit einem starken Akzent in der Musik. So bin ich froh und stolz, dass der Bund künftig mit den Berliner Philharmonikern ein Juwel der Berliner Musikkultur mit nationaler wie internationaler Strahlkraft fördern, aber auch einen Beitrag zur erstrangigen musikalisch-künstlerischen Arbeit an den Berliner Opern leisten wird.“

Die Vereinbarung setzt deutliche Akzente für die Sicherheit und Kultur in der Hauptstadt.

  • Im Bereich der Inneren Sicherheit werden die Ausgleichsleistungen des Bundes auf anfänglich € 100 Mio. ansteigen, ab 2022 auf € 110 und ab 2023 schließlich auf € 120 Mio. pro Jahr. Damit werden ab der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit die Mittel gegenüber den derzeit noch geltenden Vereinbarungen verdoppelt. Die bisherige Regelung sieht hierfür lediglich € 60 Mio. vor. Über die Vertragslaufzeit erhält Berlin für hauptstadtbedingte Sicherheitsausgaben somit € 1,1 Mrd. Das ist eine Steigerung um 85% zum Vorgängervertrag. Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag setzt damit einen deutlichen Schwerpunkt bei der Inneren Sicherheit und trägt so auch den aktuellen Handlungsnotwendigkeiten Rechnung.
  • Signifikante Leistungen sind auch für die Hauptstadtkultur vorgesehen: Die Förderung der von Berlin übernommenen Einrichtungen setzt der Bund fort. Damit schafft er klare Zukunftsperspektiven u.a. für die Berliner Festspiele, die Berlinale und das Jüdische Museum. An Stelle des bisherigen Einmalbetrags für die Sanierung der Staatsoper tritt im neuen Vertrag eine Mitfinanzierung von zwei Berliner Einrichtungen. Der Bund wird zukünftig die Berliner Philharmoniker und die Opernstiftung spürbar mit € 7,5 bzw. € 10 Mio. jährlich unterstützen. Daneben entlastet der Bund Berlin von bestimmten Mehrkosten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Humboldt Forum. Schließlich wird mit einer mehr als fünfzigprozentigen Aufstockung des Hauptstadtkulturfonds auf € 15 Mio. die Grundlage geschaffen, eine Vielzahl von Einzelprojekten fördern zu können.
  • Bund und Land sind auch übereingekommen, den Hauptstadtfinanzierungsvertrag zu nutzen, um bisher offene Grundstücksfragen einvernehmlich zu lösen. Der Bund will Berlin das sog. Dragoner-Areal übertragen, das Berlin für eigenen sozialen Wohnungsbau nutzen möchte. Voraussetzung auf Bundesseite ist und bleibt die vollständige Rückabwicklung eines im Jahre 2015 geschlossenen Kaufvertrages der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über diese Liegenschaft. Zum Ausgleich für das Dragoner-Areal wird Berlin dem Bund die Liegenschaften übertragen, in denen die vom Bund übernommenen Einrichtungen bereits untergebracht sind, wie z.B. den Martin-Gropius-Bau und das Haus der Kulturen der Welt.
    Dieser Grundstückstausch trägt dazu bei, dass der Hauptstadtfinanzierungsvertrag ein ausgewogenes Gesamtpaket darstellt. Ein isolierter Wertausgleich bezogen auf die vorgenannten Grundstücke ist daher nicht vorgesehen. Daneben haben die Partner auch die gemeinsame Absicht festgehalten, beiderseits einen Verkauf der Bundesflächen am Flugplatz Tegel und des Berliner Grundstücks „Werderscher Markt“ vorzunehmen. Das Grundstück Werderscher Markt ist bekannt durch die Pläne zur Wiedererrichtung der Bauakademie. In einer ergänzenden Vereinbarung haben Bund und Land die Absicht festgehalten, das Haus der Statistik an das Land Berlin zu verkaufen.

BMF, Pressemitteilung v. 08.05.2017