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BMI: 11.952 Asylsuchende im April 2017 – BAMF baut Anzahl der offenen Fälle weiter ab

Im Monat April 2017 reisten 11.952 Asylsuchende nach Deutschland ein. Diese kamen vor allem aus Syrien, Irak und Iran. Im März 2017 hatte die Zahl der eingereisten Asylsuchenden 14.976 betragen. Die Anzahl der offenen Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte auch im April 2017 weiter abgebaut werden. So hat das Bundesamt im April 2017 über die Anträge von 63.420 Personen entschieden und die Zahl der anhängigen Verfahren von 278.006 Ende März 2017 auf 232.493 Ende April 2017 reduziert. Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge lag im Monat April 2017 bei 14.848.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im April 2017 ein Zugang von 11.952 Asylsuchenden nach Deutschland registriert.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis April 2017
  Top-10-StaatsangehörigkeitenFeb. 2017Mrz. 2017Apr. 2017
Asylsuchende insgesamt14.28914.97611.952
1.Syrien3.5333.6792.579
2.Irak1.3871.4021.104
3.Iran567558929
4.Afghanistan9511.017843
5.Eritrea1.017907654
6.Ungeklärt573685498
7.Nigeria452457447
8.Somalia496437413
9.Türkei440495360
10.Russische Föderation391376349

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im April 2017

Im April 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 63.420 Personen (Vorjahresmonat: 44.395, Vormonat: 80.595) entschieden.

13.130 Personen (20,7%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 306 Personen (0,5%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 12.824 Personen (20,2%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

10.876 Personen (17,1%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 4.816 Personen (7,6%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 24.982 Personen (39,4%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 9.616 Personen (15,2%). Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende April 2017 bei 232.493 (zum 31. März 2017: 278.006).

Im April 2017 haben beim Bundesamt 14.848 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 46.095 Personen (-75,6%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat sank die Anzahl an Asylanträgen um 5.288 Personen (-26,3%).

Hauptherkunftsländer im April 2017
Zum Vergleich:Februar 2017März 2017April 2017
 1.Syrien3.3054.0022.779
 2.Irak1.4761.7741.242
 3.Afghanistan1.5762.2231.208
 4.Iran763817960
 5.Eritrea1.0871.048852
 6.Albanien378680626
 7.Nigeria525630498
 8.Mazedonien397712471
 9.Somalia585629459
10.Türkei533513449

II. Januar bis April 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde von Januar bis April 2017 ein Zugang von 60.872 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Haupt-staatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt (Hinweis: die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

Top-10-Staatsangehörigkeiten von Januar bis April 2017
 Jan. – Apr. 2017
Asylsuchende insgesamt60.872
1.Syrien14.642
2.Irak5.805
3.Afghanistan4.296
4.Eritrea3.824
5.Iran2.906
6.Ungeklärt2.470
7.Nigeria2.072
8.Somalia2.003
9.Türkei1.889
10.Russische Föderation1.544

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis April 2017

In der Zeit von Januar bis April 2017 haben insgesamt 79.930 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (246.393 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -68,8%.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis April 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  Jan.-Apr. 2016Jan.-Apr. 2017
1.Syrien116.82615.824
2.Afghanistan29.7657.380
3.Irak35.8796.850
4.Eritrea3.7344.452
5.Iran6.5553.549
6.Somalia1.1722.569
7.Nigeria1.7172.465
8.Albanien5.1312.403
9.Russische Föderation2.2132.131
10.Türkei8692.130

In den Monaten Januar bis April 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 285.476 Personen entschieden, 90.944 mehr (+ 46,8%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

61.373 Personen (21,5%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.161 Personen (0,4%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 60.212 Personen (21,1%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

51.978 Personen (18,2%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 18.867 Personen (6,6%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 106.232 Personen (37,2%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 47.026 Personen (16,5%).

BMI, Pressemitteilung v. 08.05.2017