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BMUB: Bundesregierung treibt die Neustrukturierung im Atombereich voran

8. Mai 2017 by Klaus Kohnen

Nach der Neuordnung der behördlichen Zuständigkeiten für die Endlagerung hochaktiver radioaktiver Abfälle stellt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auch den Betrieb von atomaren Zwischenlagern auf neue Füße. Diese bisher von den Atomkonzernen wahrgenommene Aufgabe fällt in Zukunft in die Verantwortung des Bundes. Die zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) wird zu 100% in den Besitz des Bundes übergehen. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören künftig nicht nur die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus, sondern ab 2019 auch die 12 dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten. Zudem wird sie in einem weiteren Schritt auch die Verantwortung für die 12 Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen.

„Mit der neu gegründeten bundeseigenen Zwischenlagergesellschaft werden wir über einen starken, und kompetenten Akteur verfügen. Die Gesellschaft für Zwischenlagerung wird dafür Sorge tragen, dass die strahlenden Hinterlassenschaften des Atomzeitalters bis zum Zeitpunkt der Endlagerung sicher aufbewahrt werden“, erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bei ihrem Besuch der zukünftigen Zwischenlagergesellschaft in Essen.

Die BGZ war bereits am 01.03.2017 in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium von der Gesellschaft für Nuklear-Service, einem Gemeinschaftsunternehmen der Atomkonzerne, gegründet worden. Der Bund wird voraussichtlich im August 2017 sämtliche Geschäftsanteile an der BGZ übernehmen – einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben. Der Bund als neuer Eigentümer der BGZ will auch das Personal an den Zwischenlagerstandorten in Ahaus und Gorleben (ca. 80 Beschäftigte) sowie zum Teil am Standort Essen (ca. 70 Beschäftigte) übernehmen.

Hendricks: „Auch die Mitarbeiter hier in Essen müssen sich keine Sorgen machen. Sie sollen auch in Zukunft grundsätzlich am bisherigen Arbeitsort den Aufgaben nachkommen. Auch der Hauptsitz und die Zentrale der neuen bundeseigenen Gesellschaft wird weiterhin Essen sein.“

Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurden Ende letzten Jahres langfristig die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt. Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach dem Gesetz für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt hingegen zukünftig in die Verantwortung des Bundes.

Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung werden dem Bund von den Betreibern in einem öffentlich-rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden ca. € 24 Mrd. in den Fonds fließen. Der Fonds wird den bislang von den Betreibern getragenen Anteil an den Kosten für die Zwischen- und Endlagerung übernehmen.

BMUB, Pressemitteilung v. 08.05.2017

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