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StMGP: Huml begrüßt geplante Neuregelung für die Drogenersatztherapie [zur Änderung der BtM-Verschreibungsverordnung]

9. Mai 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml begrüßt, dass der Bundesrat am Freitag die rechtlichen Grundlagen für die Drogenersatztherapie insbesondere von Heroin-Abhängigen verbessern will. Ziele sind eine bessere Versorgung der Patienten und Rechtssicherheit für Ärzte. Huml betonte am Dienstag:

„Dieser Schritt ist überfällig. Bayern hat dafür unermüdlich fünf Jahre lang gekämpft.“

Die Ministerin erläuterte:

„Drogenabhängige sind chronisch schwer kranke Menschen. Mit der Neuregelung werden die rechtlichen Grundlagen der Drogenersatztherapie mit dem weit fortgeschrittenen, aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft harmonisiert. Davon werden vor allem die betroffenen Patienten profitieren.“

Huml fügte hinzu:

„Die Verordnungsnovelle schafft aber auch die dringend notwendige Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Wegen der bisherigen rechtlichen Unsicherheiten waren manchmal nicht genügend Mediziner bereit, in der Drogenersatztherapie tätig zu werden. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass künftig wieder mehr Ärzte bereit sind, diese nachweislich wirksame Behandlung für Patienten mit Drogenabhängigkeit anzubieten.“

Die Drogenersatz- oder Substitutionstherapie ist eine medikamentöse Behandlung mit dem Ziel, das Überleben der Abhängigen zu sichern und Drogentodesfälle zu verhindern. Langfristig eröffnet sie den Betroffenen eine Perspektive für ein Leben ohne Drogen. Auf Initiative Bayerns hin hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz bereits 2013 für eine Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ausgesprochen, die die rechtlichen Grundlagen für die Drogenersatztherapie beinhaltet. Am Freitag soll der notwendige Beschluss des Bundesrates fallen.

Huml unterstrich:

„Substitutionsmediziner sind keine Dealer in Weiß, sondern oft besonders engagierte Ärzte, die sich Menschen in einer extremen Notsituation nicht verschließen. Die Substitutionstherapie ist anerkannter und bewährter Bestandteil der modernen Suchthilfe. Bayern legt großen Wert auf eine weitgehend flächendeckende und dauerhafte Sicherstellung der Substitutionsbehandlung.“

StMGP, Pressemitteilung v. 09.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Verordnungsbezeichnung: Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.

  • Zum Vorgang im Bundesrat: hier (TOP 73).
  • Verordnungstext mit Begründung: hier.
  • Erläuterungen zum TOP: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.

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