Gesetzgebung

BMAS: Absicherung gegen Sozialleistungsmissbrauch – Fingerabdruck-Scan im AsylbLG

Wie aus einer Meldung des BMAS v. 10.05.2017 hervorgeht, hat das Bundeskabinett heute die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Fingerabdruck-Scan im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Leistungsbehörden können zur Identitätsprüfung Fingerabdrücke abnehmen und diese mit den im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten abgleichen. Dies soll dazu beitragen, dass Asylbewerber, die Sozialleistungen beantragen, bei bestehenden Zweifeln künftig sicher identifiziert werden können.

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(koh)