Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/16908 v. 11.05.2017). Er hat Zustimmung empfohlen.

Stichworte zum Gesetzentwurf: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes (unbefristete Geltung); Gesetzesverschärfungen zwecks effektiverer Bekämpfung der Zweckentfremdungen (insbesondere der wiederholten kurzzeitigen Vermietungen von Privatunterkünften an Touristen und Geschäftsreisende sowie an sog. Medizintouristen); gesetzliche Festlegung, ab wann eine Obergrenze bei der Fremdenbeherbergung genehmigungspflichtig ist; Erweiterung des Kreises der Auskunftspflichtigen (Internetportale); Erhöhung des Bußgeldrahmens bei illegaler Zweckentfremdung von € 50.000 auf € 500.000.

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Hinsichtlich folgender Änderungsanträge wurde Ablehnung empfohlen:

  • Änderungsantrag LT-Drs. 17/16804 – SPD (Vorgangsmappe des Landtags):
    Erweiterung des Zweckentfremdungstatbestands bereits auf das Anbieten und Bewerben von Wohnraum zur zweckfremden Nutzung; Räumungsbefugnis der Gemeinden.
  • Änderungsantrag LT-Drs. 17/16805 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorgangsmappe des Landtags):
    Räumungsbefugnis der Gemeinden; bereits das Anbieten von ungenehmigtem zweckentfremdeten Wohnraum gilt als Ordnungswidrigkeit.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen