Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/16908 v. 11.05.2017). Er hat Zustimmung empfohlen.
Stichworte zum Gesetzentwurf: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes (unbefristete Geltung); Gesetzesverschärfungen zwecks effektiverer Bekämpfung der Zweckentfremdungen (insbesondere der wiederholten kurzzeitigen Vermietungen von Privatunterkünften an Touristen und Geschäftsreisende sowie an sog. Medizintouristen); gesetzliche Festlegung, ab wann eine Obergrenze bei der Fremdenbeherbergung genehmigungspflichtig ist; Erweiterung des Kreises der Auskunftspflichtigen (Internetportale); Erhöhung des Bußgeldrahmens bei illegaler Zweckentfremdung von € 50.000 auf € 500.000.
AnzeigeHinsichtlich folgender Änderungsanträge wurde Ablehnung empfohlen:
- Änderungsantrag LT-Drs. 17/16804 – SPD (Vorgangsmappe des Landtags):
Erweiterung des Zweckentfremdungstatbestands bereits auf das Anbieten und Bewerben von Wohnraum zur zweckfremden Nutzung; Räumungsbefugnis der Gemeinden. - Änderungsantrag LT-Drs. 17/16805 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorgangsmappe des Landtags):
Räumungsbefugnis der Gemeinden; bereits das Anbieten von ungenehmigtem zweckentfremdeten Wohnraum gilt als Ordnungswidrigkeit.
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
Sonstiges
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen