Gesetzgebung

StMJ: Unerlaubte Mitschnitte in Gerichtsverhandlungen lückenlos unter Strafe stellen [Gesetzesinitiative im Bundesrat]

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wirbt am morgigen Tag im Bundesrat für seine Gesetzesinitiative, unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen lückenlos strafrechtlich zu sanktionieren: „Jede, noch dazu heimliche Aufnahme von Gerichtsverhandlungen tritt die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mit Füßen und ist zugleich eine Attacke auf unseren Rechtsstaat. Denn: Die akribische Suche nach der Wahrheit ist der wohl wichtigste und zugleich sensibelste Auftrag unserer Gerichte und damit elementarer Bestandteil für einen funktionierenden Rechtsstaat. Wir erwarten zum Beispiel von einem Zeugen zu Recht eine durch und durch wahrheitsgemäße und unbefangene Aussage. Dann dürfen wir ihn aber auch nicht mit seiner Sorge alleine lassen, dass er bei dieser Aussage – auch noch ungestraft – aufgenommen wird und befürchten muss, mit dieser Aufnahme möglicherweise erpresst oder zum Objekt einer zurechtgeschnittenen Schau im Internet zu werden.“

Nach den Plänen des Justizministers soll bestraft werden, wer in einer Gerichtsverhandlung von einem Verfahrensbeteiligten ohne Wissen des Vorsitzenden eine Bild- oder Tonaufnahme herstellt, überträgt oder zugänglich macht. Bislang ist die Aufnahme in der Gerichtsverhandlung für sich genommen nicht unter Strafe gestellt.

Der technische Fortschritt mache diese Forderung dabei umso dringlicher. Denn: Egal ob Videokugelschreiber oder die Minikamera im Knopfloch: Preisgünstige und als Alltagsgegenstände getarnte Geräte erlaubten es inzwischen nahezu jedem, weitgehend unbemerkt Aufnahmen zu fertigen.

„Hier muss das Strafrecht ein klares Stopp-Signal setzen“, so der Justizminister.

Bausback verweist im Übrigen darauf, dass solche rechtsstaatsfeindlichen Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen zuletzt vermehrt aus der sog. Reichsbürgerszene gefertigt wurden.

Bausback hierzu abschließend:

„Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den teils sehr gefährlichen und sehr ernst zu nehmenden Umtrieben von staatsleugnenden Gruppierungen wie den Reichsbürgern auch im Bereich von Gerichtsverhandlungen nur mit einem konsequenten staatlichen Vorgehen die Stirn bieten können. Die Erfahrung zeigt nämlich ganz deutlich: Konsequenz und Entschlossenheit sind die einzig wirksame Reaktion auf die Provokationen derartiger Gruppierungen wie den Reichsbürgern.“

Hintergrund

Eine Einschränkung der Medienöffentlichkeit und der Pressefreiheit ist mit dieser Gesetzesinitiative übrigens nicht verbunden: Vorliegend geht es lediglich um heimliche Aufnahmen nach Beginn der Verhandlung, also außerhalb des Bereichs, der der Presse für Foto- und Filmaufnahmen zur Verfügung steht.

StMJ, Pressemitteilung v. 11.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Der „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen“ steht als TOP 42 auf der Agenda der 957. Bundesrats-Sitzung.