Gesetzgebung

StMJ: Verbot von Kinderehen im Bundesrat

Der Bundesrat berät morgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der dieses Thema überhaupt erst auf die politische Agenda gesetzt hat, zu diesem Anlass: „Im Ausland geschlossene Kinderehen von unter 16‑Jährigen sollen von Anfang an null und nichtig sein. Dieser Weg ist der einzig richtige und bietet den effektivsten Schutz für das Wohl der Kinder und vor Missbrauch. Und darauf kommt es doch an!“

Bausback weiter:

„Ich sage schon lange: Kinder gehören auf die Schulbank und nicht vor den Traualtar!“

Der Gesetzesentwurf gewährleiste genau das am besten: Den Schulbesuch von 14-jährigen Kindern. Junge Mädchen, die unter dem Einfluss eines dominanten „Ehemanns“ stünden, der ihre Bildung als überflüssig ansieht, würde diese Möglichkeit genommen – und damit die Chance auf eine gelingende Integration. Dieses Integrationshindernis könne alleine mit der eindeutigen Nichtigkeitslösung unmittelbar aus dem Weg geräumt werden.

„Nur wenn die Ehe von Anfang an nichtig ist, können wir die jungen Mädchen umgehend von den Männern trennen und Einfluss auf ihr weiteres Schicksal nehmen. Wäre lediglich die Aufhebung solcher Ehen möglich, würde das den Schutz zulasten des Kindeswohls aufweichen. Denn unsere Gerichte müssten in jedem Fall schwierige Einzelfallabwägungen treffen, solche Verfahren könnten Monate dauern. Währenddessen müssten wir tatenlos zusehen, wie die jungen Mädchen in der Ehe verbleiben müssen“, so Bayerns Justizminister.

Bayerns Justizminister wirbt dafür, dass die Regelung schleunigst Gesetz wird. Es gehe darum, klar zu zeigen, dass die Werte unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats nicht zur Disposition stehen. Bausback abschließend:

„Wir haben ein ganz deutliches Zeichen zu senden: Der deutsche Rechtsstaat schützt die Kinder – und erteilt Kinderehen eine glasklare Absage!“

StMJ, Pressemitteilung v. 11.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ steht als TOP 51 auf der morgigen Agenda der 957. Bundesrats-Sitzung.