Gesetzgebung

BMUB: Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat – Künftig mehr Recycling und höhere Effizienz

Das Verpackungsgesetz hat heute im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Länder den Kompromiss akzeptiert, den das Bundesumweltministerium erarbeitet hatte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßte die Entscheidung des Bundesrats als einen Sieg der Vernunft. Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling – aber auch die Vermeidung – von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern.

Hendricks: „Das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Ich bin erleichtert, dass es nach zähem Ringen gelungen ist, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der die unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt – und der vor allem der Umwelt nützt.“

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Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen zukünftig deutlich höhere Recycling-Quoten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen erreichen. So steigt zum Beispiel die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen von bisher 36% bis zum Jahr 2022 auf 63%. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf 90%. Außerdem sind bei den Lizenzentgelten der dualen Systeme ökologische Aspekte stärker zu berücksichtigen. Hersteller sollen somit Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berücksichtigen. Von den hohen Anforderungen werden auch spürbare Impulse zur Abfallvermeidung ausgehen.

Zudem werden Mehrwegverpackungen besonders gefördert. Bei Getränkeverpackungen wird ein Mehrweganteil von 70% angestrebt. Dazu sollen eine Hinweispflicht an den Getränkeregalen sowie die Ausweitung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen, z.B. auf Fruchtschorlen, beitragen.

Die Entsorgung im Wettbewerb wird auch zukünftig für Effizienz und – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher – für niedrige Kosten sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Handel und Industrie, finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden z.B. darüber, ob in Tonnen gesammelt wird oder in Säcken. Sie entscheiden auch, wann und wie oft abgeholt wird. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden.

Die Kommunen können auch entscheiden, ob sie weitere Abfälle aus Kunststoff und Metall gemeinsam mit den dualen Systemen in einer Wertstofftonne sammeln wollen. Eine Verständigung auf ein Wertstoffgesetz, das bundesweit die verpflichtende Einführung von Wertstofftonnen vorsah, war zwar nicht möglich. Wenn die Kommunen das wollen, können die Bürgerinnen und Bürger nun jedoch auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes flächendeckend Wertstofftonnen bekommen.

Das Verpackungsgesetz wird am 01.01.2019 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier.

BMUB, Pressemitteilung v. 12.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Das „Verpackungsgesetz (VerpackG)“ firmiert als Art. 1 des Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“.
  • Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf auf seiner 953. Sitzung am 10.02.2017 im Ersten Durchgang beraten und eine Stellungnahme beschlossen (TOP 58).
  • Das Gesetz stand heute auf der Tagesordnung der 957. Bundesratssitzung (TOP 22); Erläuterugen zum TOP: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.