Der Bundesrat hat auf seiner 957. Sitzung am 12.05.2017 dem Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes zugestimmt (vgl. TOP 9). Stichworte: Projekt „Polizei 2020“; grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme und IT-Strukturen; Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben des BVerfG sowie europäischer datenschutzrechtlicher Anforderungen; elektronische Fußfessel für Gefährder.
Zum verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Überwachung extremistischer Straftäter vgl. das „… Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern“, dem der Bundesrat auf gleicher Sitzung ebenfalls zugestimmt hat (TOP 19).
Zu dem im Freistaat Bayern im parlamentarischen Verfahren befindlichen „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ vgl. insbesondere:
- Brodmerkel, Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Gelungen mit Einschränkungen
- Heidebach, Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Wider rechtsstaatliche Kernsätze des Polizeirechts
Weitere Informationen
Vg. auch folgende Tweets des BMI:
#deMaizière: Neues @BKA-Gesetz leitet Zeitenwende ein, die die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erheblich erleichtern wird. pic.twitter.com/aHxc5xSH3B
— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) May 12, 2017
Die Neustrukturierung des @BKA-Gesetzes hat @bundesrat passiert. Das bedeutet: Modernisierung der IT & übergreifendes Informationssystem. pic.twitter.com/AwwrcyDdy8
— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) May 12, 2017
(koh)