Gesetzgebung

Landtag: Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des AGSG und des AufnG

Wie auf der Website des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration zu erfahren ist, wird der Ausschuss am Donnerstag, den 22.06.2017, eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes durchführen.

Dem liegt ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Grunde: LT-Drs. 17/16806 v. 10.05.2017 (Vorgangsmappe des Landtags). Die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses v. 11.05.2017 lautet „Zustimmung“.

  • Anzeige

    Stichworte zum Gesetzentwurf: Kostenerstattung für Kinder- und Jugendhilfekosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge; erweiterte Kostenerstattung zu Gunsten der Bezirke; keine Differenzierung mehr nach Aufenthaltsstatus (also Kostenerstattung auch für anerkannte minderjährige Flüchtlinge); weiterhin keine Kostenerstattung zu Gunsten der Bezirke für die kinder- und jugendhilferechtliche Versorgung nunmehr Volljähriger; Überführung der Kostenerstattungsregelung vom AufnG ins AGSG.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)