Gesetzgebung

StMI: Bundesrat beschließt Verbot von lautem Güterverkehr

Anwohner an lauten Bahnstrecken können aufatmen. Der Bundesrat hat heute mit Unterstützung Bayerns ein neues Gesetz beschlossen, dass ab 2020 zu laute Güterwägen verbietet. Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann erhofft sich dadurch mehr Akzeptanz für wichtige Schienenprojekte.

„Mit dem Verbot wird der Lärm an den Strecken halbiert! Damit können wir viele Bürgerinnen und Bürger entlang der Bahnstrecken von Lärm entlasten. Das unterstützt auch unser Ziel, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern.“

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Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht in den kommenden 15 Jahren besonders viele überregionale Schieneninfrastrukturprojekte vor.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bei Neu- und Ausbauten der Lärmschutz das dominierende Thema schlechthin ist. Wir können Bahn-Großprojekte aber nur zügig umsetzen, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und dafür sorgen, dass sie nicht unter dem Lärm leiden müssen“, erklärte Herrmann.

Er ist der Überzeugung, dass dieses Gesetz den notwendigen Projekten in Bayern wie beispielsweise der Elektrifizierung der Strecke von Hof bis Regensburg Rückenwind verleihe.

„Dieses Gesetz sorgt dafür, dass der Lärm direkt an der Quelle im Keim erstickt wird. Das ist deutlich effektiver, als die Errichtung von hohen Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecken. Im Gegenzug dazu erwarte ich mir jetzt auch von den Kommunen, bei den entsprechenden Bahnprojekten für mehr Akzeptanz zu werben“, appellierte der Verkehrsminister.

StMI, Pressemitteilung v. 12.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Bei dem angesprochenen Gesetz handelt es sich um das „Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“, dem der Bundesrat auf seiner 957. Sitzung am 12.05.2017 zugestimmt hat (TOP 26).

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