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BVerwG: Keine Mitbestimmung bei Nutzung von Hardware im Jobcenter

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Beschl. v. 17.05.2017 – 5 P 2.16 / Weitere Schlagworte: Agentur für Arbeit; „Verfahren der Informationstechnik“

Leitsatz:

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Zu den „Verfahren der Informationstechnik“, die von den gemeinsamen Einrichtungen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II zu nutzen sind, gehört auch die dort zu verwendende Hardware, soweit sie von der Bundesagentur für Arbeit zentral verwaltet und für die gemeinsamen Einrichtungen vorgegeben wird.