Gesetzgebung

Deutscher Landkreistag: Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen – Noch ist es nicht zu spät für Anpassungen am Gesetzespaket

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss gebracht werden, wobei aktuell vor allem die beabsichtigte Infrastrukturgesellschaft umstritten ist und zu Verzögerungen im Zeitplan führen dürfte. Der Deutsche Landkreistag warnt vor dem Hintergrund dieses Streits davor, das Reformvorhaben insgesamt zu gefährden, und fordert im Hinblick auf die Kommunen zudem weitere Anpassungen am Gesetzespaket, um am Ende nicht die Länder aus der Verantwortung für eine aufgabengerechte kommunale Finanzausstattung zu entlassen. Präsident Landrat Reinhard Sager erneuerte nach der Sitzung des DLT-Präsidiums im Landkreis Potsdam-Mittelmark den Vorschlag des kommunalen Spitzenverbandes, die vom Bund für die Schulsanierung vorgesehenen € 3,5 Mrd. wie die Gelder zur Wohnraumförderung als Entflechtungsmittel auf die kommunale Ebene zu bringen, statt für diese einmalige Investitionshilfe eigens die Verfassung zu ändern. Für eine grundlegende und nicht nur punktuelle Verbesserung der kommunalen Finanzsituation sei freilich mehr notwendig:

„Wir haben einen eigenen Formulierungsvorschlag unterbreitet, um die kommunale Ebene stärker als bisher an der Umsatzsteuer zu beteiligen. Auch die Landkreise sollten daran ihren Anteil haben.“

Im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens sei durchaus noch etwas zu erreichen, wenn auch das Gesamtpaket nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden sollte.

„Jedenfalls aber ist vor der Einfügung eines Art. 104c in das Grundgesetz zu warnen. Diese Vorschrift ändert nichts an der strukturellen Finanzschwäche der Kommunen und nimmt die Länder aus ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen, wobei Art. 104c GG keinen Anspruch gegenüber dem Bund begründet. Damit werden wir zum dauerhaften Bittsteller gegenüber dem Bund gemacht. Das können Landkreise, Städte und Gemeinden – obgleich die € 3,5 Mrd. natürlich dringend für die Schulinfrastruktur benötigt werden – in der Konsequenz nicht wollen“, verdeutlichte er.

Einfacher und passender sei es stattdessen, das Geld als Entflechtungsmittel zu den Kommunen zu bringen:

„Dabei handele es sich um eine charmante Lösung ohne weitere Folgeprobleme. Damit haben Bund und Länder auch bereits gute Erfahrungen gemacht, denn die Bundesmittel zur Unterstützung der sozialen Wohnraumförderung der Länder fließen als Entflechtungsmittel. Über eine politische Zweckbestimmung würde dann sichergestellt, dass diese Mittel auch zur Schulsanierung eingesetzt werden müssen.“

Insgesamt ginge es allerdings darum, die strukturellen Probleme der Kommunalfinanzen anzugehen:

„Weg von ständigen, punktuellen Zuwendungen, hin zu einer grundsätzlichen Lösung. Dazu sollten die Kommunen stärker als bisher an der Umsatzsteuer beteiligt werden. Diese Steuerbeteiligung sollte stärker nach der Einwohnerzahl, nicht nach der Wirtschaftskraft verteilt werden. So würden gerade die Kommunen mit hohen Sozialausgaben von vornherein besser ausgestattet.“

Eine Gesetzesinitiative in Bezug auf die kommunale Umsatzsteuer müsste schnellstmöglich erfolgen:

„Wichtig ist es, das System auf der Einnahmeseite grundlegend weiterzuentwickeln und für gleichwertigere Entwicklungschancen der einzelnen Kommunen zu sorgen. Denn die kommunale Finanzsituation entwickelt sich im Bundesgebiet höchst unterschiedlich. So partizipieren beispielsweise Gemeinden und Landkreise mit geringer Wirtschaftskraft, geringem Gewerbesteueraufkommen und wenig sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen nur unterdurchschnittlich an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Daher gilt es, zusätzliche Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen des Bundes bereitzustellen, diese aber auch anders auf die Kommunen zu verteilen“, so Sager.

Der Deutsche Landkreistag habe hierzu bereits eine konkrete Formulierung für eine punktuelle Verfassungsänderung vorgelegt.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 17.05.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen im Kontext „Bund-Länder-Finanzbeziehungen“: hier.
  • Zu den angesprochenen Stellungnahmen des Deutschen Landkreistages: hier.

Das „Gesetzespaket“ betrifft folgende Gesetzentwürfe:

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g), BT-Drs. 18/11131 – Vorgang im DIP: hier.
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften, BT-Drs. 18/11135 – Vorgang im DIP: hier.

Mit den beiden Gesetzentwürfen werden der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14.10.2016 sowie die Einigung vom 08.12.2016 über die Konkretisierung in den Gesetzentwürfen umgesetzt.

Art. 104c GG soll lauten:

„Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.“