Gesetzgebung

DStGB: Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) – Investitionen in Klimaschutz nicht entwerten

Der DStGB kritisiert anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) deutlich. Klimaschutz und Versorgungssicherheit gehören für die deutschen Kommunen zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sie für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Dazu wurde von Kommunen und Unternehmen in den letzten Jahren viel in die erneuerbaren Energien, aber auch in andere klimaschonende Erzeugungsanlagen auf der Basis von Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) investiert. Diese Investitionen dürfen durch das NEMoG nicht entwertet werden! Im Bereich der Netzentgelte, den der Gesetzentwurf ebenfalls adressiert, brauchen wir eine grundlegende Reform.

Eine Fixierung allein auf die Übertragungsnetzentgelte und eine Regelung im Verordnungswege wird den Herausforderungen, denen die deutschen Stromnetze im Zuge der Energiewende gegenüberstehen, nicht gerecht. Dabei ist das Ziel einer Angleichung der Netzkosten im Kern richtig, um die Kosten des Ausbaus gleichmäßiger zu Verteilen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung dazu ermächtigt wird, eine Verordnung zur bundesweiten Angleichung der Übertragungsnetzentgelte zu erlassen. Es bedarf einer breiten Diskussion, bei der die technologische Innovation und die verschiedenen Marktakteure mit einbezogen werden.

Die Streichung der sog. vermiedenen Netzentgelte für volatile Erzeuger ist dagegen sachgerecht und kann dazu beitragen, die Kosten der Bürgerinnen und Bürger für Strom zu senken. Die ursprüngliche Annahme, dass Wind- und Solaranlagen netzentlastend wirken, ist in Anbetracht des Ausbaus der erneuerbaren Energien hinfällig. Die Erzeugung hat die Aufnahmefähigkeit der Netze in manchen Regionen überholt, daher ist es notwendig Korrekturen vorzunehmen.

Für die dezentralen, steuerbaren Anlagen gilt dies allerdings nicht. Insbesondere KWK-Anlagen erzeugen Energie nah am Verbraucher und können zuverlässig Strom- und Wärme bereitstellen. Dadurch wirken sie entlastend für vorgelagerte Netzebenen und können Netzkosten reduzieren. Der DStGB teilt hier ausdrücklich die Ansicht des Bundesrates, der sich ebenfalls für eine Weiterzahlung der vermiedenen Netzentgelte für netzdienliche Anlagen ausgesprochen hat.

DStGB, Aktuelles v. 17.05.2017

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