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StMAS: Regierungserklärung zur sozialen Lage in Bayern

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat heute den vierten bayerischen Sozialbericht vorgestellt. In ihrer Regierungserklärung betonte sie: „In Bayern herrscht Vollbeschäftigung und die Jugendarbeitslosigkeit ist besiegt. Wir sind führender High-Tech-Standort, in dem so viele Menschen Arbeit haben wie noch nie. Dieser wirtschaftliche Erfolg ist kein Selbstzweck, sondern die Basis für Wohlstand und soziale Sicherheit. Und dieser Wohlstand kommt bei den Menschen an – über alle Generationen hinweg. Die soziale Lage in Bayern ist so gut wie nie zuvor!“

Für die Ministerin kommt dieser Erfolg nicht von ungefähr:

„Bayern ist das Land der Chancen. Wir wollen, dass jeder das Beste aus seinem Leben machen kann. Wir setzen auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative. Dort wo Unterstützung notwendig ist, helfen wir gezielt.“

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Der Erfolg sei das Ergebnis einer bayerischen Gemeinschaftsleistung von motivierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, innovativen Unternehmen, starken Gewerkschaften und Verbänden und einer vorausschauenden Politik, die gute Rahmenbedingungen schafft. Weiter sagte die Ministerin:

„Bayern ist Familienland Nummer 1! Kein anderes Bundesland unterstützt Familien besser als wir. Wir setzen dabei auf Wahlfreiheit statt vorzugeben, wie Familien leben sollen. Wir arbeiten mit Nachdruck an einer inklusiven Gesellschaft und bauen systematisch Barrieren ab. Wie kein anderes Land investieren wir in die Integration. Dabei machen wir deutlich, was die Grundlagen unseres Zusammenlebens sind, an die sich alle Menschen in Bayern halten müssen. Wir bieten beste Chancen, indem wir die Menschen fördern. Im Gegenzug fordern wir den Integrationswillen ein“, so Müller.

Die Regierungserklärung sowie der Bayerische Sozialbericht stehen unter
http://www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/index.php zum Download bereit.

StMAS, Pressemitteilung v. 18.05.2017

Red. Hinweis: Zum 4. Sozialbericht und Schaubildern zu ausgesuchten Daten vgl. auch die Pressemitteilung des StMAS v. 16.05.2017.