Gesetzgebung

DStGB: Ausreisepflicht einfacher durchsetzen

Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht schafft die entscheidende Grundlage für ein konsequenteres Rückführungsmanagement abgelehnter Asylbewerber zwischen Bund und Ländern. Die vorgesehenen Regelungen sind richtige Schritte, um die Zahl der Abschiebungen rechtswirksam abgelehnter Asyl- und Schutzsuchender zu erhöhen und deutlich zu beschleunigen. Die Änderung der Vorschriften und damit die Vereinfachung der Rückführung sowie Beschleunigung der Verfahren wird seit längerem vom Deutschen Städte- und Gemeindebund gefordert.

Dies ist dringend notwendig, um die Kommunen zu entlasten, die Akzeptanz der Bevölkerung für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive nicht zu gefährden und sich auf die erfolgreiche Integration der großen Zahl der Menschen zu konzentrieren, die dauerhaft bleiben werden. Darüber hinaus setzen die neuen Regelungen ein wichtiges Signal, um möglichen Sicherheitsgefahren, die von Ausreisepflichtigen ausgehen, zu begegnen.

Die Rückführung der Ausreisepflichtigen muss aus den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder erfolgen, so dass diese erst gar nicht auf die Städte und Gemeinden verteilt werden. Auch die strengere Beurteilung und Überprüfung von Abschiebungshindernissen sind richtige Schritte. Von zentraler Bedeutung für die innere Sicherheit sind die erweiterten Befugnisse der Behörden zur aufenthaltsrechtlichen Überwachung, Überprüfung der Identität Ausreisepflichtiger sowie die Ausweitung der Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige, von denen erwiesenermaßen eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Hierzu gehört insbesondere, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge befugt ist, mobile Datenträger, wie Handys und Laptops, im Asylverfahren auszuwerten.

Aus kommunaler Sicht müssen rechtswirksam abgelehnte Personen konsequent abgeschoben werden. Die Zahl der Abschiebungen und Rückführungen ist 2016 zwar gestiegen, gleichwohl leben rund 230.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Bund und Ländern sind aufgefordert, die geschaffenen gesetzlichen Regelungen zu nutzen, um die Abschiebepraxis weiter zu verbessern. Es muss oberste Priorität haben, dass alle Asyl- und Schutzsuchenden, die nach Deutschland einreisen oder hier aufhältig sind, eindeutig und verlässlich identifiziert werden können. Flüchtlinge ohne Passpapiere sollten in Ankunfts- und Aufnahmezentren des Bundes verbleiben. Eine Verteilung auf die Kommunen darf erst erfolgen, wenn ihre Identität zweifelsfrei festgestellt wurde und die Asylsuchenden nicht ausreispflichtig sind. Alle öffentlichen Stellen, insbesondere die Jugendämter, müssen zum Abruf der erforderlichen Daten befugt sein. Es ist daher bedauerlich, dass die Änderungsempfehlung des Bundesrates, Jugendämtern bessere Zugriffsmöglichkeiten auf das automatisierte Datenabrufverfahren des Ausländerzentralregisters zu gewähren, nicht vom Bundestag übernommen wurde.

Alle Bundesländer sollten zentrale Ausreiseeinrichtungen schaffen. Abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber sind zu verpflichten, in diesen Einrichtungen zu wohnen und sind von dort zentral zurückzuführen. Die Länder sollten von vorgesehenen Ermächtigung im Asylgesetz entsprechend Gebrauch machen. Der Bund muss die häufig schwierigen Verhandlungen mit den Herkunftsländern führen und Rücknahmeabkommen schließen. Zielführend ist zudem, dass auch die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer entschiedener unterstützt wird.

DStGB, Aktuelles v. 19.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11546, 18/11654 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12415: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Erster Durchgang Bundesrat: hier (Stellungnahme: hier)
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.