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DStGB: Verkaufsoffene Sonntage – Kommunale Entscheidungsspielräume stärken! [zu BVerwG v. 17.05.2017]

Anlässlich der Entscheidung des BVerwG vom 17.05.2017 zur Freigabe der sonntäglichen Ladenöffnung durch die Stadt Worms im Dezember 2013 spricht sich der DStGB für eine Erweiterung der kommunalen Entscheidungsspielräume bei der Ladenöffnung aus:

Hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten sollten die Länder den Kommunen einen größeren Entscheidungsspielraum einräumen. Zwar schafft eine Verlängerung und Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten allein noch keine Revitalisierung der Innenstädte, jedoch kann sie zusammen mit Einzelhandels- und Stadtmarketingkonzepten, die die Kommunen zusammen mit dem Handel aufstellen, ein wichtiger Mosaikstein sein.

Städte und Gemeinden können die Bedürfnisse der Verbraucher und des Handels „vor Ort“ am besten einschätzen. Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten allein zugunsten des Handels wäre daher abzulehnen.

Sonn- und Feiertage als Tage der Erholung bzw. als Teil unserer christlichen Kultur sollten zudem grundsätzlich verkaufsfrei bleiben. Gelegentliche Sonntagsöffnungen müssen aber möglich sein. So kann den regionalen und lokalen Besonderheiten am besten Rechnung getragen und Ortskerne vor einer weiteren Verödung bewahrt werden. Es ist wichtig, unsere Innenstädte auch außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten wieder zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens und der Freizeit zu machen.

Das BVerwG hat unterstrichen, dass es – auf der Grundlage der jeweiligen Ladenöffnungsgesetze der Länder – grds. eines hinreichenden öffentlichen Interesses bedarf, um eine sonntägliche Ladenöffnung zu rechtfertigen. Allein das Umsatzinteresse des Handels und das Shoppinginteresse der Kundschaft reicht als Sachgrund regelmäßig nicht aus. Daher kann die Durchführung von Stadtfesten, Traditionsveranstaltungen mit lokalem Bezug, Märkten oder regionalen Kulturevents im Einzelfall ein Anküpfungspunkt für die Freigabe der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sein.

DStGB, Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB v. 19.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Der Sonn- und Feiertagsschutz gehört schon seit geraumer Zeit zu den praxisrelevantesten Themen im Kontext „Religion, Weltanschauung, Recht“, wie der Blick auf die diesbezüglichen Entscheidungen zeigt.