Gesetzgebung

StMI: Bundestag beschließt verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das gestern im Bundestag beschlossene Gesetz für eine verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht begrüßt. Mit diesem wird u.a. die Anordnung der Abschiebungshaft erleichtert, wenn von einem Ausreisepflichtigen erhebliche Sicherheitsgefahren ausgehen. Künftig soll es bei erheblichen Gefahren für die Sicherheit auch möglich sein, den Aufenthaltsort eines ausländischen Gefährders mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. So kann zum Beispiel unterbunden werden, dass dieser mit anderen Gefährdern Kontakt aufnimmt. Innenminister Herrmann dazu:

„Damit ist ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit umgesetzt. Die SPD hat sich ein Stück weit in die richtige Richtung drängen lassen. Wir werden aber nicht nachlassen und auf Bundesebene in der Sicherheitspolitik weiter Druck machen.“

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Härtere Konsequenzen hat es künftig auch, wenn geduldete Ausländer absichtlich falsche Angaben machen oder über ihre Identität bzw. Staatsangehörigkeit täuschen und so die Abschiebung unterlaufen. In diesen Fällen kann ihnen der Aufenthalt künftig räumlich beschränkt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf nun bereits im Asylverfahren Daten aus Mobiltelefonen, Tablets, Laptops und anderen Datenträgern auswerten, um die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden zu prüfen. Schließlich gibt das Gesetz den Ländern die Möglichkeit an die Hand, Asylsuchende ohne Bleibeperspektive länger zum Wohnen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verpflichten.

StMI, Pressemitteilung v. 19.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

  • Gesetzentwurf BT-Drs. 18/11546, 18/11654 (Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/12415: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Erster Durchgang Bundesrat: hier (Stellungnahme: hier)
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.