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VG Bayreuth: Zuständigkeit für ein weiteres Asylverfahren nach Verlassen des Hoheitsgebiets der Mitgliedsstaaten für mehr als drei Monate

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / VG Bayreuth, Beschl. v. 23.05.2017 – B 3 S 17.50616 / Weitere Schlagworte: Fiktionseintritt des Art. 25 Abs. 2 Dublin-III-VO

Leitsatz:

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Der Fiktionseintritt des Art. 25 Abs. 2 Dublin-III-VO setzt ein formell ordnungsgemäßes und prüffähiges Wiederaufnahmegesuch voraus.