Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Wasserrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 29.05.2017 – Vf. 8-VII-16 / Weitere Schlagworte: Unzulässigkeit einer gegen Art. 21 BayWG (Gewässerrandstreifen) erhobenen Popularklage / Landesrechtliche Normen: BV; BayWG; VfGHG
Leitsätze:
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Zur Abweichungsgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 3 GG.
- Unzulässigkeit einer gegen Art. 21 BayWG (Gewässerrandstreifen) erhobenen Popularklage, weil eine Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substanziiert dargelegt wurde.
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