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BayVerfGH: Berechnung des Ruhegehalts begrenzt dienstfähiger Beamter

Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Recht des öffentlichen Dienstes / BayVerfGH, Entsch. v. 30.05.2017 – Vf. 14-VII-15 / Weitere Schlagworte: begrenzt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten; zunächst dienstunfähige, später reaktivierte Beamtinnen und Beamte / Landesrechtliche Normen: BV; BayBeamtVG

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Der versorgungsrechtliche Status der begrenzt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten, der gemäß Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG dadurch geprägt ist, dass die dienstzeitabhängige Ruhegehaltsberechnung durch Zurechnungszeiten ergänzt wird, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  2. Die für zunächst dienstunfähige, später reaktivierte Beamtinnen und Beamte geltende versorgungsrechtliche Regelung in Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG ist ebenfalls mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.