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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Deutscher Städtetag: Investitionen und Schuldenabbau sichern Zukunft – Integration bleibt Daueraufgabe

30. Mai 2017 by Klaus Kohnen

Der Deutsche Städtetag setzt sich zum Auftakt seiner Hauptversammlung in Nürnberg dafür ein, die Investitionskraft der Städte zu stärken, langfristig zu sichern und mehr Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu ermöglichen. Strukturschwache Städte in Ost und West benötigen darüber hinaus eine gesonderte Förderung, um den Anschluss an die allgemeine Entwicklung nicht zu verlieren. Zudem fordern die Städte Bund und Länder auf, Lösungen für die Finanzierung der Integrationsaufgaben für Zugewanderte nach dem Jahr 2018 zu entwickeln. Das seien einige wichtige Aufgaben für die kommende Legislaturperiode, machte die Präsidentin des kommunalen Spitzenverbandes, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, deutlich.

Anlässlich der für diese Woche in Bundestag und Bundesrat geplanten Verabschiedung der Gesetzentwürfe, die die Einigung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen umsetzen, begrüßte Lohse, dass die Länder ab 2020 finanziell besser ausgestattet werden:

„Die Länder können so auch ihre Pflicht besser erfüllen, den Kommunen hinreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Ob sie das tun, muss sich aber erst noch zeigen. Wir werden darauf zurückkommen und Mittel für die Städte einfordern.“

Die alle zwei Jahre tagende Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, an der rund 1.200 Delegierte und Gäste aus allen Teilen der Bundesrepublik teilnehmen, steht in Nürnberg unter dem Motto „Heimat. Zukunft. Stadt“. Denn Städte sind vielen Menschen Heimat in einer unruhiger werdenden Welt, weil die Menschen hier gerne leben und Zusammenhalt finden. Städte sind Zukunft, weil sie Motoren des Wandels und des Fortschritts sind. Städte sorgen bei allen globalen politischen Veränderungen für Lebensqualität und sichern Stabilität.

Investitionskraft stärken, Strukturschwäche bekämpfen

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Finanziell stehen die Kommunen insgesamt ebenso wie Bund und Länder auf Grund gestiegener Steuereinnahmen finanziell besser da als noch vor Jahren, allerdings gebe es weiter erhebliche Unterschiede zwischen Städten in strukturschwachen und in prosperierenden Regionen.

Zudem seien Kommunen in einigen Ländern strukturell unterfinanziert, machte Städtetagspräsidentin Lohse deutlich:

„Die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen schafft mehr Spielraum, um in Städten zu investieren und Schulden abzubauen, für Entwarnung ist es aber zu früh. Der kommunale Investitions- und Sanierungsstau ist bei weitem noch nicht abgebaut, er beträgt etwa € 126 Mrd. Auch wachsende Städte müssen vermehrt investieren in Wohnungsbau, in neue Schulen, in Betreuungsangebote für Kinder. Die jährlichen Investitionen der Kommunen von derzeit € 24 Mrd. reichen bei weitem nicht, um die kommunale Infrastruktur zu erhalten, zu erneuern oder auszubauen. Es ist inakzeptabel, wenn Städte trotz der guten wirtschaftlichen Lage nicht ausreichend in Schulen und Verkehrswege investieren können. Allein hier beträgt der Investitionsstau jeweils mehr als € 30 Mrd. Damit die Städte leistungsfähig bleiben, brauchen sie neue Impulse von Bund und Ländern, die die kommunale Investitionskraft dauerhaft stärken.“

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Als hilfreich bewerten die Städte die Zusage des Bundes, im Zusammenhang mit der Einigung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen die kommunale Bildungsinfrastruktur von finanzschwachen Kommunen künftig mitzufinanzieren. Die dafür bereitgestellten Mittel von € 3,5 Mrd. seien für diese Städte ein wichtiger Beitrag, um die Sanierung von Schulen zu erleichtern, so Lohse. Allerdings warnt der Deutsche Städtetag vor dem Eindruck, dass mit dem neuen Länderfinanzausgleich ab 2020 bereits ausreichend vorgesorgt sei gegen die wachsende Ungleichheit zwischen Städten und Regionen. Im Ländervergleich zeigt sich, wie unterschiedlich die Kommunen investieren können: In Bayern investierten sie im Durchschnitt im Jahr 2016 mit knapp € 517 pro Kopf mehr als doppelt so viel wie in NRW mit € 196 pro Kopf.

„Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie die wirtschaftliche Attraktivität in einigen Städten und Regionen abnimmt und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürgerinnen zu sinken droht. Deshalb brauchen wir von Bund und Ländern ein gesamtdeutsches Regionalfördersystem nach Auslaufen des Solidarpaktes II, das das Wachstum in strukturschwachen Regionen in Ost wie West ab 2020 stärkt“, sagte Lohse.

Die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur sei dafür ein geeignetes Instrument. Die Mittel von derzeit jährlich € 320 Mio. für die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur müssten entscheidend aufgestockt werden, damit zurückgefallene Kommunen und Regionen wirklich aufholen können:

„Unbedingt nötig bleibt es auch, den Abbau der enormen Altschulden anzupacken. Sie belasten viele struktur- und finanzschwache Städte sehr und schränken ihre Handlungsfähigkeit erheblich ein. Aus dieser Falle können sich die betroffenen Städte nicht allein, sondern nur mit stärkerer Unterstützung von Bund und Ländern befreien.“

Integration braucht langen Atem – Finanzierung nach 2018 regeln

Städtetagspräsidentin Lohse betonte, die Städte hätten in den vergangenen zwei Jahren beim Thema Flüchtlingszuzug gezeigt, dass sie Entscheidendes zur Lösung nationaler Herausforderungen beitragen:

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„Die Städte und viele Bürgerinnen und Bürger haben Herausragendes geleistet – mit außerordentlichem Engagement und der Bereitschaft zu schnellen Problemlösungen bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Menschen. Jetzt müssen wir uns weiter um die Integration der Menschen kümmern und brauchen dafür einen langen Atem. Wir wollen als Städte unsere besondere Rolle als Integrationsmotoren wahrnehmen.“

Zu einem glaubwürdigen Umgang mit Zuwanderung gehöre aber auch die Konsequenz, Menschen ohne Bleiberecht in ihre Heimatländer zurückzubringen:

„Wir sollten alles daran setzen, Menschen, die kein Bleiberecht erlangen, von einer freiwilligen Heimreise zu überzeugen. Wo das nicht klappt, muss es auch Rückführungen geben. Das trägt auch dazu bei, die Akzeptanz für Flüchtlinge in unserer Gesellschaft auf Dauer zu erhalten. Am einfachsten und am ehrlichsten wäre es dabei für alle Beteiligten, wenn Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive gar nicht erst auf die Kommunen verteilt würden, so dass Rückführungen, wenn sie notwendig sind, direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder heraus stattfinden könnten.“

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Bei der Finanzierung der Integration und Versorgung der Flüchtlinge hat der Bund einen substantiellen Beitrag geleistet, bspw. werden die Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge im Hartz-IV-System (Sozialgesetzbuch II) für drei Jahre bis 2018 vollständig vom Bund übernommen. Für denselben Zeitraum gibt der Bund jährlich € 2 Mrd. für Integration an die Länder. Lohse forderte:

„Die Länder sollten einen fairen Anteil der Integrationsmittel des Bundes an die Kommunen weitergeben, was leider nur zum Teil geschieht. Und wir brauchen bald Antworten von Bund und Ländern, wie es nach 2018 mit der Finanzierung der Integration weitergehen soll. Denn die Aufgaben werden bleiben.“

Zum Beispiel müssten Kita-Plätze und Schulräume erweitert sowie mehr Dolmetscher, Sozialpädagogen und Psychologen eingesetzt werden:

„Integration gibt es nicht zum Nulltarif.“

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 30.05.2017

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Kategorie: Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KiSozRBV, Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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