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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: 105. Plenum (30.05.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge

30. Mai 2017 by Klaus Kohnen

Beschlossen wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD wurde abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des BayEUG (jeweils Einführung des 9-jährigen Gymnasiums). In Erster Lesung wurden Gesetzentwürfe zur Änderung des BayBlindG und des LJKostG behandelt, zudem der Zustimmungsantrag der Staatsregierung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Sportwetten). Die nächste Plenarsitzung (106.) findet laut Sitzungsplan am 21.06.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurden behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:

mit Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG), LT-Drs. 17/17055

  • Stichworte: Blindengeld künftig auch für hochgradig sehbehinderte (€ 176,- pro Monat) und taubsehbehinderte Menschen (€ 352,- pro Monat); Ansprüche ab 01.01.2018.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

mit Aussprache: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag), LT-Drs. 17/16997

  • Stichworte: Die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen soll für eine bis 30.06.2021 dauernde (und ggfls. bis 30.06.2024 verlängerbare) Experimentierphase aufgehoben werden; ein Auswahlverfahren (§ 4b Abs. 5 GlüStV) ist hiernach nicht mehr erforderlich. (2) Durch eine Übergangsregelung soll ab Inkrafttreten des Zweiten Änderungsstaatsvertrages (01.01.2018) allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, vorläufig die Tätigkeit erlaubt werden (das betrifft laut Antragsbegründung 35 Konzessionsbewerber). (3) Zudem sollen die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben dem Wunsch Hessens entsprechend auf ein anderes Land übertragen werden.
  • Wesentliche Inhalte des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzestext (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag): hier (Vorgangsmappe des Landtags)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (LJKostG), LT-Drs. 17/17056

  • Stichworte: Erhöhung der Gebühren für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Notare; redaktionelle Änderungen, Rechtsbereinigung; Änderung der Art. 1-9 und der Anlage, Aufhebung von Art. 10 LJKostG.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Zweite Lesung

In Zweiter Lesung wurden behandelt und

nach Aussprache abgelehnt: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), LT-Drs. 17/15020

  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), LT-Drs. 17/15781

  • Stichworte: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes (unbefristete Geltung); Gesetzesverschärfungen zwecks effektiverer Bekämpfung der Zweckentfremdungen (insbesondere die wiederholten kurzzeitigen Vermietungen von Privatunterkünften an Touristen und Geschäftsreisende sowie an sog. Medizintouristen); gesetzliche Festlegung, ab wann eine Obergrenze bei der Fremdenbeherbergung genehmigungspflichtig ist; Erweiterung des Kreises der Auskunftspflichtigen (Verwalter und Vermittler, z.B. Hausverwalter und Immobilienmakler, Internetportale); Bußgeld von bis zu € 50.000 für die Verletzung von Mitwirkungspflichten; Erhöhung des Bußgeldrahmens bei illegaler Zweckentfremdung von € 50.000 auf € 500.000.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

nach Aussprache abgelehnt: Gesetzentwurf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) – Einführung eines 9-jährigen Gymnasiums: „G9 neu“, LT-Drs. 17/14945

  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache abgelehnt: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) – Einführung des 9-jährigen Gymnasiums in Bayern, LT-Drs. 17/15007

  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales, Schulen Schlagwörter: 17/15781, 17/16997, 17/17055, 17/17056, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)

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