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BVerwG: Auswahlentscheidung für den Zugang zur Veranstaltung privaten Rundfunks

Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Presse-, Rundfunk-, Medienrecht / BVerwG, Urt. v. 31.05.2017 – 6 C 42.16 / Weitere Schlagworte: Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt Hof sowie den Landkreisen Hof und Wunsiedel; Ermessens- und Gestaltungsspielraum; Frequenzkette; Landesmedienanstalt; Rundfunkfreiheit; technische Reichweite eines Senders; Versorgungsgebiet; vorherrschende Meinungsmacht; Werbeeinnahmen / Landesrechtliche Normen: BV; BayMG

Leitsätze:

  1. Der Gesetzgeber darf bei der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geforderten Regelung des Zugangs zur privaten Rundfunkveranstaltung einer nicht der unmittelbaren Staatsverwaltung angehörenden Landesmedienanstalt einen gesetzlich vorstrukturierten Entscheidungsspielraum für die Auswahlentscheidung bei nicht ausreichenden Übertragungskapazitäten einräumen.
  2. Bei der Ausfüllung dieses Entscheidungsspielraums hat die Landesmedienanstalt der durch Art. 5 Abs.1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit der Bewerber auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Rundfunkveranstaltung Rechnung zu tragen.