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BMG: Bundestag berät Gesetz „Blut- und Gewebezubereitungen“ in 2./3. Lesung

1. Juni 2017 by Klaus Kohnen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dauerhafte Hilfe für Menschen, die in den 80er Jahren durch Blutprodukte mit HIV angesteckt wurden“ / „Weiterer Hebel, um Missbrauch in der Pflege zu verhindern“

Der Deutsche Bundestag wird sich heute in 2./3. Lesung mit dem Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften befassen (red. Hinweis: vgl. hier). Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz wird voraussichtlich im August 2017 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz werden die Mittel für die finanziellen Hilfeleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ für die Zukunft gesichert. Ab Januar 2019 übernimmt der Bund die Finanzierung der Stiftung. Darüber hinaus werden die finanziellen Hilfeleistungen mit der Übernahme der Finanzierung an die Entwicklung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:

„Dass es gelungen ist, die Hilfe für die Menschen, die in den 80er Jahren durch Blutprodukte mit HIV angesteckt wurden dauerhaft sicherzustellen, ist ein wichtiger Schritt.“

Das Gesetz enthält zudem fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Die Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und die gesammelten Erfahrungen der zuständigen Behörden aus Bund und Ländern angepasst.

Das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem werden gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten können Ärzte künftig darüber hinaus pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des Datenschutzes übermitteln. Das Deutsche Hämophilieregister führt diese Daten zusammen, wertet sie aus und stellt sie in anonymisierter Form zu Zwecken der Grundlagen- und Versorgungsforschung zur Verfügung. Das klinische Register schafft damit eine Grundlage für die weitere Verbesserung der Behandlung und Versorgung von Hämophiliepatientinnen und -patienten.

Im Bereich der sozialen Pflegeversicherung verschärft das Gesetz die Verpflichtung der stationären Pflegeeinrichtungen, die vertraglich vereinbarte Personalausstattung und Bezahlung von Pflegepersonal sicherzustellen. Einrichtungen, die sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen halten, drohen künftig Vergütungskürzungen. Zudem werden technische Anpassungen des Beitragsrechts vorgenommen und die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Kommunen und Pflegekassen bei der kommunalen Beratung verbessert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:

„Pflegeeinrichtungen, die Vereinbarungen zur Personalausstattung und zur Bezahlung ihres Pflegepersonals nicht einhalten, müssen künftig mit Kürzungen rechnen. Das ist ein weiterer Hebel, um Missbrauch in der Pflege zu verhindern.“

Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden mit dem Gesetz zudem Details zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Bewertungsausschuss und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zum gesetzlichen Auftrag des G-BA zur Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren für den Krankenhausbereich, zum Entlassmanagement in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, zu Saisonarbeitnehmern in der verpflichtenden Anschlussversicherung, zu Darlehensaufnahmen von Eigeneinrichtungen der Krankenkassen und zur Wählbarkeit in die Verwaltungsräte der Krankenkassen geregelt.

BMG, Pressemitteilung v. 01.06.2017

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