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BVerwG: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung von Fragen zur Sekundärmigration

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BVerwG, Beschl. v. 01.06.2017 – BVerwG 1 C 22.16 / Weitere Schlagworte: Übergangsbestimmung in Art. 52 Abs. 1 RL 2013/32/EU; Aufstockungsklagen; Unzulässigkeit eines Antrags auf internationalen Schutz, wenn dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat subsidiärer Schutz zuerkannt wurde / Sonstiges: vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.03.2017 – BVerwG 1 C 17.16; BVerwG, Beschl. v. 27.06.2017 – BVerwG 1 C 26.16

Leitsatz:

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Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung unionsrechtlicher Zweifelsfragen bei der Prüfung von Folgeanträgen mit dem Ziel der „Aufstockung“, wenn dem Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier: Polen) subsidiärer Schutz gewährt worden ist.