Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes (BauKaG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/17190 v. 01.06.2017). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung empfohlen. Diese betrifft Art. 13 Abs. 1 BauKaG, in dessen Satz 1 das Wort „behindertengerechte“ durch das Wort „barrierefreie“ ersetzt werden soll.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Zustimmung mit der Maßgabe empfohlen, dass verschiedene Inkrafttretenszeitpunkte eingefügt werden: Das Gesetz soll hiernach am 01.08.2017 in Kraft treten; des Weiteren werden verschiedene Zeitpunkte für die Übergangsregelung im neuen Art. 33a BauKaG eingefügt (gefettet):

Art. 33a Übergangsregelung
Für Personen, die sich am 31. Juli 2017 in einem Studium oder einer praktischen Tätigkeit befinden, die den Anforderungen der Art. 4 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2017 geltenden Fassung entsprechen, sind die Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Art. 6 Abs. 2 in der bis zum 31.07.2017 geltenden Fassung bis längstens 1. August 2019 weiter anzuwenden.

Weitere Informationen:

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges:

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen