Aktuelles

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 02.06.2017

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Reform des Länderfinanzausgleichs ist ein großer Erfolg für Bayern / Ausreisepflichtige Gefährder gehören bis zur Abschiebung in Haftanstalten / Ohne konsequentes Beharren Bayerns keine bessere Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl / Mehr Befugnisse für Verfassungsschutzbehörden“

Zur Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen (TOP 51a, 51b)

Nach jahrelangen Verhandlungen wird in dieser Woche voraussichtlich die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Bayern begrüßt, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab 2020 auf eine neue Grundlage gestellt werden. Besonders positiv ist die Reform des Länderfinanzausgleichs. Endlich wird die bisherige Schieflage des Systems beseitigt. Bayern trägt derzeit allein mehr als die Hälfte des Länderfinanzausgleichs. Dabei ist wichtig: Die Solidarität der starken mit den schwächeren Ländern bleibt. Insgesamt profitiert Bayern von der Neuordnung i.H.v. jährlich € 1,4 Mrd. Das ist ein großer Erfolg für den Freistaat.“

Hinsichtlich der Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr hat der konsequente Einsatz Bayerns für alle Beschäftigten Wirkung gezeigt.

Huber: „Wir konnten für Beschäftigte und Standorte umfassende Bestandsgarantien erreichen. Das liegt auch im Interesse der Infrastrukturgesellschaft, der damit qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Entscheidend war für uns zudem der weitgehende Erhalt unserer leistungsfähigen Autobahnverwaltung. Das Gesetz erlaubt, dass die beiden erfolgreich arbeitenden Autobahndirektionen in Bayern in Form von regionalen Tochtergesellschaften weitergeführt werden können. Auf unser Drängen hin kann auch die Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren in Bayern verbleiben. Damit ist gewährleistet, dass im Freistaat weiterhin die nötigen Impulse gesetzt und der dynamische Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vorangetrieben werden kann.“

[Red. Hinweise: Der Bundestag hat das Gesetzespaket auf seiner 237. Plenarsitzung soeben beschlossen – zu den Inhalten und Dokumenten vgl. hier; zu Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ vgl. hier.]

Zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht (TOP 7)

Bayern unterstützt nachdrücklich das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es erleichtert die Klärung der Identität von Asylbewerbern, verbessert die Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern und ermöglicht durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel eine bessere Überwachung von ausreisepflichtigen Gefährdern.

Bundesratsminister Huber begrüßte insbesondere, dass der Bundestag einen von Bayern im Bundesrat eingebrachten Änderungsvorschlag aufgegriffen hat:

„Reguläre Abschiebungshafteinrichtungen sind nicht der richtige Ort für die Unterbringung hochgefährlicher Personen. Abschiebungshafteinrichtungen sichern allein die Abschiebung, erlauben eine möglichst freie Bewegung und umfangreiche Kommunikation, auch ins Ausland. Sie verfügen gerade nicht über die für gefährliche Personen erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen. Ausreisepflichtige, denen Anschläge oder andere schwere Straftaten zuzutrauen sind, gehören bis zur Abschiebung in Justizvollzugsanstalten. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung wie auch der Mitinsassen.“

[Red. Hinweise: Erläuterungen zum TOP / Vorgang im DIP / Meldungen und amtl. bzw. kommunale Stellungnahmen im Kontext dieses Gesetzgebungsverfahrens]

Zum Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl (TOP 26)

Bundesratsminister Huber:

„Die Zunahme der Wohnungseinbrüche besorgt und bewegt die Menschen. Bayern hat deshalb bereits vor über zwei Jahren eine Bundesratsinitiative für mehr Schutz des Eigentums und härtere Strafen eingebracht. Anschließend haben wir nicht locker gelassen und kontinuierlich auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen – am Ende mit Erfolg. Besonders wichtig ist, dass die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung einer sog. Funkzellenabfrage deutlich ausgeweitet werden. Zukünftig können sie bei Einbrüchen in privat genutzte Wohnungen etwa die Handynummern, die an verschiedenen Tatorten in Funkzellen eingebucht waren, vergleichen. Das kann wichtige Ermittlungsansätze ergeben. Gleichzeitig geht es darum, noch besser an die Hintermänner und Drahtzieher von Einbrecherbanden zu kommen.“

Die Anhebung der Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe macht den Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen zu einem Verbrechen.

„Das erhöht den Abschreckungseffekt. Wir werden alles dransetzen, dass dieses Gesetz noch vor den Wahlen endgültig verabschiedet werden kann“, so der Minister.

[Red. Hinweise: Erläuterungen zum TOP / Vorgang im DIPMeldungen und amtl. bzw. kommunale Stellungnahmen im Kontext dieses Gesetzgebungsverfahrens]

Zu bayerischen Initiativen zur Inneren Sicherheit (TOP 20a, 20b, 20c, 20d, 20e)

Bayern hatte in Umsetzung des „Sofortprogramms Innere Sicherheit“ der Staatsregierung vor kurzem mehrere Gesetzesanträge im Bundesrat eingebracht und will dazu eine Entscheidung in der Sache herbeiführen.

Huber: „Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Angesichts der neuen Dimension von internationalem Terrorismus und politischem Extremismus müssen beim Kampf gegen Kriminalität und Terror die modernsten Techniken und Untersuchungsmethoden zum Einsatz kommen und die Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse austauschen. Ich appelliere an die Landesregierungen, die zusätzlich erforderlichen Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutzbehörden auf den Weg zu bringen. Angesichts der terroristischen Bedrohung ist es verantwortungslos, solche Maßnahmen gleichsam reflexartig zu verweigern. Wer systematisch den Datenschutz vor Sicherheitsinteressen stellt, blockiert die notwendigen Antworten auf die neue Gefährdungslage. Sicherheit muss jetzt absolute Priorität haben.“

Zu den Gesetzesinitiativen:

Verkehrsdaten sind gerade für die rechtzeitige Identifizierung terroristischer Gefährder und die Verhinderung von Terrorakten von herausgehobener Bedeutung. Das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste des Bundes sollen deshalb – wie es Bayern als erstes Land für seinen Verfassungsschutz eingeführt hat [red. Hinweis: Das geschah durch das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz, vgl. hierzu Holzner, Das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) – ein Überblick] – auf gespeicherte Verkehrsdaten der Telekommunikation zugreifen dürfen (TOP 20e).

Neben dem Bundeskriminalamt muss zukünftig auch der Verfassungsschutz des Bundes verdeckt auf informationstechnische Systeme zugreifen können. Der bayerische Verfassungsschutz verfügt bereits über diese Befugnis (TOP 20 b).

Kontaktaufnahmen und Absprachen finden zunehmend über verschlüsselte Internettelefonie oder Chat-Dienste wie z.B. WhatsApp statt. Deshalb muss das Bundesamt für Verfassungsschutz die Kommunikation an der Quelle, also entweder vor Verschlüsselung oder nach Entschlüsselung, erfassen können (TOP 20c).

Da islamistische Terroristen zunehmend immer jüngere Personen radikalisieren und rekrutieren, soll entsprechend der Regelung für den bayerischen Verfassungsschutz zukünftig auch das Bundesamt für Verfassungsschutz Minderjährige unter 14 Jahren beobachten können (TOP 20a).

Die Staatsregierung fordert zudem den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Terrormilizionäre mit doppelter Staatsangehörigkeit (TOP 20d).

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 01.06.2017