Gesetzgebung

Bundesrat: Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes – Billigung

Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz gebilligt. Mit dem Gesetz werden Daten der öffentlichen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Dieses „Open Data“ ist Bestandteil des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“. Mit der Änderung des E-Government-Gesetzes wird die Grundlage für die aktive Bereitstellung von Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung geschaffen. Diese Behörden sollen die zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhobenen unbearbeiteten Daten veröffentlichen, sofern keine Ausnahmetatbestände entgegenstehen. Datenschutzrechtliche und spezialgesetzliche Regelungen sind dabei zu beachten.

Kontext: Im Rahmen der Einigung zwischen Bund und Ländern zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wurden auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14.10.2016 in Berlin auch „Maßnahmen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat“ beschlossen, darunter unter der Überschrift „Digitalisierung“ u.a. ein Open-Data-Gesetz des Bundes für seinen Kompetenzbereich. Beschlossen wurde auch, dass die Länder in ihrer Zuständigkeit – soweit noch nicht geschehen – ebenfalls Open-Data-Gesetze erlassen und dabei das Ziel verfolgen, in Anlehnung an die Bundesregelung bundesweit vergleichbare Standards für den Zugang zu öffentlichen Datenpools zu erreichen.

(koh)